Horwer SVP will Zulässigkeit prüfen

Es ist ein Novum im Kanton Luzern: Wie kürzlich bekannt wurde, geht das Baudepartement Horw geht mit Drohnen gegen illegale Bautätigkeiten in der Uferschutzzone vor. Die Horwer SVP will nun klären, ob das tatsächlich zulässig ist.

Dass neben schriftlichen Aufforderungen zur Eingabe eines Baugesuchs und Besichtigungen vor Ort auch Drohnen eingesetzt werden, um die Grundstücke Privater zu fotografieren und/oder zu filmen, und die Aufnahmen auf illegale Bauten und Anlagen hin auszuwerten, stellt im Kanton Luzern ein Novum dar. «Das Einhalten von planungs- und baurechtlichen Vorschriften zu überprüfen ist zwar eine wesentliche Aufgabe der Baubehörde», bemerkt die Horwer SVP in ihrer am Mittwoch an den Gemeinderat eingereichten Interpellation.

Eingriffe in die Privatsphäre

Der Einsatz von Drohnen fände längst nicht mehr nur im militärischen Umfeld statt, sondern werde immer wieder auch von Privatpersonen, Firmen und Behörden genutzt. «Die Foto- und Filmaufnahmen empfinden aber zahlreiche Bürger und Bürgerinnen als persönliche Überwachung aus der Luft und einen (zu) weitgehenden Eingriff in die Privatsphäre», halten Reto von Glutz (SVP) und Mitunterzeichnende in der Interpellation fest. Solche zeitlich und örtlich unbegrenzt möglichen Aufnahmen seien zudem unter dem Aspekt des Persönlichkeitsschutzes heikel und müssten rechtsstaatliche Grundsätze einhalten.

Daher fordern die Unterzeichnenden Antworten auf folgende Fragen:

  • Welche Gründe veranlassen das Baudepartement zu Film- und/oder Fotoaufnahmen mit Drohnen im Gebiet der Uferschutzzone?
  • Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützt das Baudepartement sein Vorgehen?
  • Aus welcher Kostenstelle finanziert die Verwaltung den Drohneneinsatz, und in welcher Höhe?
  • Wann und wie wurden die Eigentümer/-innen der überwachten Grundstücke vom Baudepartement vorgängig über die Luftaufnahmen orientiert?
  • Weshalb informierte der Gemeinderat die betroffenen Grundeigentümer/-innen lediglich mit einem einfachen Schreiben anstelle einer anfechtbaren Verfügung?
  • Hat das Baudepartement Alternativen zu den Luftaufnahmen mit Hilfe von Drohnen geprüft, und wenn ja, welche?
  • Welche bzw. wie viele Grundstücke liess das Baudepartement in den vergangenen Monaten mit Drohnen überwachen? Wie lange und zu welcher Zeit?
  • Wie wahrt das Baudepartement das Recht der Bürger und Bürgerinnen auf Privatsphäre und Persönlichkeitsschutz?
  • Welcher Kreis erhält Einsicht in und Kenntnis von den Filmaufnahmen? Wie lange werden die Filmaufnahmen aufbewahrt bzw. wann werden sie gelöscht?
  • Wie aussagekräftig und zielführend war/ist der Aufwand um die Entdeckung von neuen bzw. illegal erstellten Bauten und Anlagen?

Drohnen beschäftigen auch die FDP

Drohnenflüge beschäftigen derzeit nicht nur die Horwer SVP. Den Horwer Gemeinderat erreichte auch seitens der FDP-Frau Ruth Strässle-Erismann eine dringliche Interpellation zum Thema

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