L20 hinterfrage Gemeindeschreiberin

Horw will nicht über Interessenkonflikte diskutieren

Horws Gemeinderat stellt sich hinter die neue Gemeindeschreiberin. (Bild: zVg)

Der Einwohnerrat lehnt die Diskussion über einen möglichen Interessenskonflikt der Gemeindeschreiberin ab. Die L20 erachtet die Tatsache, dass sie mit einem amtierenden Gemeinderat in einer Beziehung ist, als problematisch.

Horws Gemeindeschreiberin ist die Lebenspartnerin von Gemeinderat Hans-Ruedi Jung (CVP). Dieser Umstand und die Tatsache, dass Irene Arnold per 1. Januar ins Amt gehoben wurde, ohne dass die Stelle zuerst ausgeschrieben wurde, löste im Einwohnerrat Fragen aus.

Konkret wollte die L20 wissen, ob die Vergabe der Stelle so rechtens war und ob hier nicht ein Interessenskonflikt vorliege. In der Beantwortung der Interpellation stellt sich der Gemeinderat voll und ganz hinter ihre Gemeindeschreiberin. Der Entscheid des Gemeinderats sei unter anderem von der Tatsache beeinflusst gewesen, dass Arnold, welche seit 2008 als stellvertretende Gemeindeschreiberin in Horw arbeitete, das Amt bereits mehrmals ad interim übernehmen musste.

Dabei habe Arnold bewiesen, dass sie über die «fachlichen Fähigkeiten und die notwendigen Kompetenzen verfügt und für die Ausübung dieses Amtes bestens qualifiziert ist», so der Gemeinderat. Sie habe zudem jederzeit die «notwendige professionelle Distanz zur privaten Situation» gewahrt.

Lebenspartner Hans-Ruedi Jung sei zudem bei allen Beratungen und Beschlüssen stets in den Ausstand getreten, ist der Antwort des Gemeinderates weiter zu entnehmen.

L20 sieht Konflikt als vorprogrammiert

Interpellant Urs Steiger (L20) war mit der Antwort nicht zufrieden und verlangte im Einwohnerrat die Diskussion. Diese wurde jedoch mit 14:13 Stimmen abgelehnt. Steigers Diskussionsvotum, welches nun nicht erhört wurde und zentralplus vorliegt, ist zu entnehmen, dass die bisherigen Verdienste der Gemeindeschreiberin unbestritten seien.

Steiger verweist jedoch auf das Personalreglement der Gemeinde, wonach freie Stellen von oberen Führungskräften «in jedem Fall» öffentlich auszuschreiben sind. Weiter sieht Steiger, trotz geltender Ausstandsregeln, einen grundlegenden Konflikt bezüglich der Loyalität. Die Gemeindeschreiberin könnte schnell in einen «unauflösbaren Loyalitätskonflikt zwischen dem Gemeinderat oder dem Einwohnerrat und ihrem Partner kommen», argumentiert Steiger.

Die L20 empfiehlt dem Gemeinderat letztlich, «sich in dieser Sache nochmals zu beraten und die Situation zu klären», so Steiger. Angesichts des Entscheids des Einwohnerrates, diese Diskussion nicht zu führen, dürfte wohl der Gemeinderat nicht mehr auf seinen Entscheid zurückkommen.

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