Nach dem Entscheid vom Luzerner Kantonsgericht

Horw löscht Drohnenbilder – und will zugleich neue schiessen

Die Gemeinde Horw erstellte Drohnenbilder ihres Gemeindegebietes, was auf viel Kritik gestossen ist. Das Luzerner Kantonsgericht hiess eine Beschwerde des Datenschutzbeauftragten des Kantons Luzern gut: Die Bilder hätten nicht geschossen werden dürfen. Der Horwer Gemeinderat akzeptiert das Urteil und will die Drohnenbilder löschen. Und zugleich neue Bilder schiessen.

Mit einer Drohne hat die Gemeinde Horw Grundstücke auf der Horwer Halbinsel nach unbewilligten Veränderungen an Bauten abgesucht – und stiess damit auf breite Kritik (zentralplus berichtete).

Das Kantonsgericht hiess die Verwaltungsgerichtsbeschwerde, die vom Datenschutzbeauftragten des Kantons Luzern erhoben wurde, Ende April gut und wies den Gemeinderat Horw an, sämtliche im Zusammenhang mit den durchgeführten Luftaufnahmen erhobenen Daten unverzüglich und vollumfänglich zu löschen (zentralplus berichtete).

Der Horwer Bauvorsteher Thomas Zemp (CVP) erklärte gegenüber der «Luzerner Zeitung», dass die Gemeinde von einem Weiterzug ans Bundesgericht absehe. Der Gemeinderat wolle die Löschung der «fraglichen Daten» beauftragen und die Ausführung dem Datenschutzbeauftragten bestätigen.

Doch dies bedeutet keineswegs, dass die Horwer Behörde in Zukunft keine Luftbilder mehr machen wird. Denn per 1. Januar dieses Jahr hat der Kanton sein Planungs- und Baugesetz angepasst. Neu sind Luftaufnahmen zu Zwecken der Bauaufsicht erlaubt, sofern diese im Voraus angekündigt werden. Die kantonalen Behörden wollen so Rechtssicherheit bewirken.

Die Gemeinde Horw könnte davon Nutzen machen. Der Horwer Bauvorsteher Thomas Zemp schliesst nicht aus, dass künftig neue Drohnenbilder erstellt werden: «Der Einsatz und die Nutzung moderner Hilfsmittel zur Aufgabenerfüllung der Verwaltung sind im Gemeinderat unbestritten. Das Baudepartement wird erneut klären, ob betreffend Dokumentation der Grundstücke in der Gemeinde Horw auf bestehende Quellen, wie auf hochauflösende Satellitenaufnahmen, zurückgegriffen werden kann.»

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