Homosexueller Gambier erhält Recht
Die Schweiz hat gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen, als sie einen homosexuellen Mann aus Gambia wegweisen wollte. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hätte der Gambier wegen seiner sexuellen Orientierung in seinem Heimatland mit Misshandlung rechnen müssen. Eine Rückweisung in ein Land, in dem Homosexualität verboten ist, sei nicht per se eine Konventionsverletzung, so das Gericht. Allerdings habe die Schweiz im konkreten Fall nicht ausreichend abgeklärt, ob für den Betroffenen die Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung in Gambia besteht.
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