Eine Bikerin holte er vom Velo

Hofhund biss Spaziergänger – Zuger Bauer verurteilt

Ein Appenzeller-Mischling hat Spaziergänger und eine Bikerin angegriffen. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Ein Hund auf einem Zuger Bauernhof lehrt Passanten das Fürchten. Mehrfach hat er Menschen und Artgenossen bereits angegriffen. Jetzt wird sein Besitzer mit einer Busse bestraft.

Auf vielen Bauernhöfen der Schweiz ist der Hund nicht wegzudenken. Er bewacht Tag und Nacht das Areal und warnt seine Besitzer, wenn sich jemand Fremdes nähert. Es kommt aber vor, dass die Tiere dabei über die Stränge schlagen – dann kann es für die Bauern teuer werden, wie ein aktueller Fall aus dem Kanton Zug zeigt.

Zugetragen hat sich dieser auf einem Hof in der Gemeinde Oberägeri. Der dort lebende Appenzeller-Mischling nimmt seinen Job sehr ernst – und vertreibt ungebetene Gäste notfalls mit Gewalt. Schon mehrfach schlug er Wanderer und Spaziergänger mit Bissen in die Flucht.

Auch auf Velofahrer hat er es abgesehen. Einmal schoss er unvermittelt auf die Strasse, als eine Bikerin die Strasse herunterfuhr. Die Frau stürzte und wurde dabei verletzt. Trotz des Vorfalls – und obwohl der Veterinärdienst ihn dazu explizit aufforderte – weigerte sich der Bauer, seinen Hund vor der Scheune anzuleinen. Und so kam es im September 2019 erneut zu einem Zwischenfall.

Biss im Gesicht musse genäht werden

Das kannst du tun, wenn dein Hund angegriffen wird

Wird dein Hund von einem Artgenossen attackiert, kann das auch für den Besitzer gefährlich werden, wenn er sich einmischt. «Man sollte versuchen, ruhig zu bleiben und nicht zu schreien. Denn das kann die Hunde nur noch mehr anheizen», sagt die Zuger Hundetrainerin Melanie Fux.

Wenn ein kleiner Hund auf einen anderen kleinen Hund losgeht, könne dies mit einer überzeugten Handlung unterbrochen werden: Sich vor seinen Hund zu stellen und den heranbrausenden Hund mit Überzeugung anzubrüllen, wirke meist. «Je nach Rasse wirkt dies natürlich nicht gleich gut.»

Es spiele eine grosse Rolle, was für Hunde gerade eine Rauferei hätten. «Sind es zum Beispiel zwei gleich grosse Rüden, reicht es manchmal bereits aus, wenn die Besitzer einfach weglaufen und die Hunde keine Bühne mehr haben für ihr ‹Machogehabe›. Sind es allerdings zwei unkastrierte Hündinnen, gehe ich dazwischen.»

Dann nämlich gehe es um andere Ressourcen, beispielsweise die Fortpflanzung. «In diesen Fällen kann eine Rauferei zu ernsthaften Verletzungen führen», so Fux. Niemals sollte man mit den Händen dazwischengehen – allenfalls mit den Füssen und stabilen Schuhen oder etwas, was gerade herumliege.

Ein Ehepaar ging an jenem Tag mit zwei Hunden spazieren, der eine gehörte ihnen, der andere der Tochter des Paars. Als sie der Strasse entlanggingen, an welcher der Bauernhof liegt, sprang ihnen der Appenzeller-Mischling bereits entgegen. Der Mann hatte den Schäferhund seiner Tochter angeleint, doch der Appenzeller schoss auf den grösseren Hund los und biss ihn in die linke Gesichtshälfte. Die Wunde musste später genäht werden.

Der Schäferhund setzte sich natürlich zur Wehr und biss den anderen Hund in die Brust. Der Ehemann erschrak offenbar sehr über den Angriff – und ging instinktiv dazwischen, um das Tier seiner Tochter zu schützen. Dabei wurde er von dem Hofhund ebenfalls gebissen. Gemäss Arztbericht erlitt er mehrere unterschiedlich tiefe Bisswunden am rechten Unterarm.

Für die Staatsanwaltschaft Zug ist klar, wer dafür die Verantwortung trägt. Nämlich der Landwirt, der seinen Hund nicht angeleint hatte. «Für ihn war erkennbar, dass sich die Hündin jederzeit selbstständig machen und vorbeigehende Menschen oder Tiere angreifen oder erschrecken könnte», schreibt sie in einem Strafbefehl.

Busse von 400 Franken

Aufgrund mehrerer Beissvorfälle in der Vergangenheit habe er gewusst, dass sein Tier eine potentielle Gefahr darstelle. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Bauer daher der fahrlässigen Körperverletzung und der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz schuldig gemacht.

Der Landwirt wird mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilt. Die 1500 Franken werden fällig, wenn sein Hund in den nächsten zwei Jahren erneut zubeisst. Sofort bezahlen muss er Bussgeld in der Höhe von 400 Franken sowie 200 Franken Gebühren.

Ist ein Hund bereits ausgewachsen und greift immer wieder andere an, ist es gemäss der Zuger Hundetrainerin Melanie Fux «schwierig, bis fast unmöglich», ihm das wieder abzugewöhnen. Das Verhalten eines Hundes festige sich, wenn ein Hundebesitzer dies durch Inkonsequenz zulasse. «Meist ist der Hundeführer schuld und nicht zwingend der Hund», sagt sie (zentralplus berichtete).

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4 Kommentare
  • Profilfoto von vrenely Fragi
    vrenely Fragi, 28.05.2020, 22:20 Uhr

    …und da fragen sich alle, weshalb Giftköder ausgelegt werden…..

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    • Profilfoto von Andrea Stahl
      Andrea Stahl, 28.05.2020, 23:32 Uhr

      Was Sie schreiben erscheint mir nicht nur moralisch verwerflich, sondern könnte man auch als Aufruf zu einer Straftat verstehen. Da ist für die Ermittler nur zu hoffen, dass Ihre IP-Adresse aufgezeichnet wurde…

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  • Profilfoto von Heidi Koch
    Heidi Koch, 19.02.2020, 13:01 Uhr

    «..und obwohl der Veterinärdienst ihn dazu explizit aufforderte – weigerte sich der Bauer, seinen Hund vor der Scheune anzuleinen.»
    Der Besitzer wurde jetzt bestraft (Geldstrafe), aber was geschieht nun mit dem Hund ganz konkret? Muss er nun angeleint werden? Und wer überwacht das? Wäre eine Maulkorblösung nicht sinnvoller? Wie äussern sich Hunde-Experten dazu?
    PS: ich bin selbst Hundebesitzerin, habe daher grossen Respekt vor solchen freilaufenden Hofhunden, ob nun allein unterwegs oder mit meinem Hund

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  • Profilfoto von César Alpenbrödel
    César Alpenbrödel, 18.02.2020, 07:12 Uhr

    All die Hunde – all die Gefahren für Unbeteiligte und Unbescholtene. Vorallem der neueste Trend hin zur Haltung von sog. Listenhunden, die man jetzt häufig und überall sieht, gibt mir massiv zu denken!! Da wird noch der eine oder andere sehr schwere Zwischenfall auftreten. Mit einer Beisskraft von bis zu zwei Kilotonnen (angezüchtet, natürlich nur zur Freude und zum Stolz des Besitzers), ist jeder Zwischenfall verheerend. Aber wie in Zürich (Stichwort: Süleyman) muss es wohl erst wieder zu einem tödlich endenden Drama mit Unschuldigen kommen, bis sich der Gesetzgeber genötigt fühlt, seiner eigentlichen Pflicht nachzukommen und solchen Irrsinn in der Öffentlichkeit zu verbieten.

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