Moritz Schmid: Strafanzeige wegen illegaler Bauten

Höchster Zuger wird angezeigt

Das Wochenendhäuschen der Familie Schmid am Goldauerberg unterhalb der Rigi. (Bild: mbe.)

Die Gemeinde Arth zeigt den Zuger Kantonsratspräsidenten Moritz Schmid an. Der SVP-Politiker soll bei seinem Ferienhaus in Goldau illegal gebaut haben. Die Gemeinde verlangt, dass Schmid die unrechtmässig erstellten Bauten wieder abbricht.

zentralplus machte den Fall vor 18 Monaten publik: Moritz Schmid, Präsident des Zuger Kantonsrates, hat bei seinem Ferienhaus in Goldau im Kanton Schwyz eine Stützmauer, eine Scheune sowie einen Gartensitzplatz gebaut – ohne Bewilligung (hier geht es zum Artikel).Nach mehreren Fristerstreckungen hat die Gemeinde nun genug und gegen den 67-jährige SVP-Politiker Strafanzeige eingereicht. Das berichtet die «NZZ am Sonntag».

Die Gemeinde Arth verlangt, dass die unrechtmässig erstellten Elemente abgebrochen werden. Konkret muss Moritz Schmid bis Ende Juni 2017 bei Teilen der Scheune, dem Gartensitzplatz und der Stützmauer wieder den ursprünglichen Zustand herstellen.

Zudem werden Moritz Schmid Gebühren von 5450 Franken auferlegt. Weil er mutmasslich missachtet hat, dass nur mit behördlicher Genehmigung gebaut werden darf, drohten ihm auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Gemeinde erstatte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Innerschwyz Anzeige gegen Schmid.

Unklar, wie es weitergeht

Der SVP-Politiker wollte gegenüber der «NZZ am Sonntag» keine Stellung nehmen. Entsprechend sagte er auch nicht, ob er beim Schwyzer Regierungsrat Beschwerde gegen den Gemeindebeschluss eingelegt hat. Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, gebe er keine Auskunft.

Moritz Schmid hatte sich mit der Schwyzer Nachbargemeinde von Walchwil geeinigt, dass er eine ordentliche Baueingabe macht.

Moritz Schmid hatte sich mit der Schwyzer Nachbargemeinde von Walchwil geeinigt, dass er eine ordentliche Baueingabe macht.

(Bild: PD)

Ob der Vorfall politische Konsequenzen hat, ist unklar. Thomas Aeschi, der Präsident der kantonalen Zuger SVP, will den Vorfall ebenfalls nicht kommentieren, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Es gelte die Unschuldsvermutung, sagte er der «NZZ am Sonntag».

Vor eineinhalb Jahren machte zentralplus publik, dass Moritz Schmid bei seinem Ferienhaus in Goldau Arbeiten vorgenommen hat, ohne die dafür nötige Bewilligung einzuholen. Schmid weigerte sich anfänglich, ein Baugesuch für den Ersatz der Stützmauer einzureichen. Gegenüber zentralplus erklärte er 2015, dass er nicht einsehe, warum es dafür eine Bewilligung brauche. Nach einem Gespräch mit den Gemeindebehörden lenkte der Walchwiler schliesslich ein, wobei es anschliessend zu mehreren Verzögerungen kam (zentralplus berichtete). Schmid wollte das «Häuschen», wie er es nennt, bloss innen ausgebaut haben. «Um- oder Ausbauten habe ich keine vorgenommen», sagte er damals gegenüber zentralplus.

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