Höchster Zuger in Erklärungsnotstand

Das Wochenendhäuschen der Familie Schmid am Goldauerberg unterhalb der Rigi. (Bild: mbe.)

Der Kanton Schwyz prüft, welche Bauarbeiten um das Haus des Zuger Kantonsratspräsidenten Moritz Schmid in Goldau allenfalls ohne Bewilligung vorgenommen wurden. Schmid hat jetzt ein nachträgliches Baugesuch eingereicht.

Im Amtsblatt des Kantons Schwyz ist das nachträgliche Baugesuch Schmids am Freitag publiziert worden. Und zwar unter den Baugesuchen «ausserhalb der Bauzone» (Seite 918). In Klammern steht: «Bereits ausgeführt».

Das Baugesuch Schmids ging am 17. April bei der Gemeinde Arth ein. Schmid beantragt eine nachträgliche Bewilligung für eine Stützmauer unterhalb seines Hauses sowie für Arbeiten am Gartensitzplatz vor dem Haus, wo auf einer Fläche von 53 Quadratmetern Betonplatten eingesetzt worden seien. Gemäss der «NZZ am Sonntag» sind im Baugesuch die meisten Spalten nicht ausgefüllt, Angaben etwa zu Projektverfasser, Zonenvorschriften oder Baukosten fehlten. Schmid wollte gegenüber der Zeitung keine Stellung nehmen.

zentral+ machte am 1. April publik, dass die Gemeinde Arth-Goldau aufgrund einer Meldung verschiedene bauliche Veränderungen am Haus Schmids festgestellt hat. Trotz Aufforderung der Gemeinde Anfang dieses Jahres reichte der Grundbesitzer kein Gesuch ein und verlangte stattdessen ein Gespräch mit Gemeindevertretern.

Dieses fand am 10. April statt. Gemäss Gemeindevertretern war das Gespräch «einvernehmlich». Danach hat Moritz Schmid seine Meinung offensichtlich geändert und eine Woche später das Gesuch eingereicht. Da Schmids Grundstücke ausserhalb der Bauzone, in der Landwirtschaftszone liegen, ist der Kanton Schwyz für die Prüfung des Gesuchs zuständig.

Bisher nur Mauer erwähnt

In seiner bisher einzigen Stellungnahme erwähnte der Zuger Politiker gegenüber zentral+ nur die Mauer. Vor zirka acht bis zehn Jahren habe er eine alte Stützmauer unterhalb seines Hauses, die in einem desolaten Zustand gewesen sei, abgebrochen und ersetzt. «Dass ich dafür eine Baubewilligung brauche, habe ich bis heute nicht verstanden», sagte Schmid damals zentral+. Diese Aussage wiederholte er später in anderen Medien.

Gemäss Franz Huser, Gemeindeschreiber von Arth-Goldau, beurteilt die Baukommission nun die Eingabe und prüfe sie auf Vollständigkeit. Bis zum 15. Mai läuft die Einsprachefrist. Weil es um Bauten ausserhalb der Bauzone geht, entscheidet das Schwyzer Amt für Raumentwicklung über eine Bewilligung. Am Kanton läge es auch, Rückbauten zu verfügen und allenfalls eine Busse zu verhängen.

Schmid hat die beiden zusammenliegenden am Goldauerberg gelegenen, zusammen rund 15’800 Quadratmeter grossen Grundstücke in den 1980er Jahren gekauft. Darauf steht auch ein Wochenend- respektive Ferienhäuschen, das auf der Talseite mit einer Stützmauer gesichert ist.

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