Strafverfolgung zu langsam, Gesetze zu lasch

Höchster Luzerner Baumeister: «Es herrscht zunehmend ein Chaos»

Kurt A. Zurfluh, Geschäftsführer Zentralschweizerische Baumeisterverbände.

(Bild: giw)

Der Geschäftsführer des Zentralschweizer Baumeisterverbandes zeichnet ein düsteres Bild der hiesigen Bauwirtschaft. Kurt A. Zurfluh beschreibt einen ruinösen Wettbewerb und spricht von mafiösen Tendenzen auf dem Bau. Nun kritisiert er die Behörden und fordert griffigere Gesetze.

Im Raum Luzern wird sehr viel gebaut. Von Kriens bis Emmenbrücke und von Littau bis Ebikon recken sich seit Jahren die Baukräne gen Himmel. Doch am Boden findet ein unerbittlicher Preiskampf statt: «Es ist paradox. Wir haben Hochkonjunktur, aber die Ertragslage wird für die Unternehmungen auf dem Bau immer schlechter», sagt Kurt A. Zurfluh.

In den vergangenen Monaten habe sich der Konkurrenzkampf verschärft. Unternehmungen mit Personal aus dem Ausland drängen laut Zurfluh vermehrt in den Markt und tun dies vielmals nicht gesetzeskonform. Der Geschäftsführer der Zentralschweizer Baumeisterverbände ist äusserst besorgt.

«Ich kenne Unternehmer, die Mühe haben, zu den zur Zeit herrschenden Marktverhältnissen ihre Mitarbeiter im nächsten Jahr noch zu beschäftigen. Wenn hier nicht eine Entspannung und Normalisierung eintritt, wird es wohl zu einer Marktbereinigung kommen», sagt Zurfluh.

Leben in Barracken, Bussen oder Ställen

Die unschöne Diagnose für das Baugewerbe deckt sich mit den Informationen der Gewerkschaften und den Unternehmen im Baunebengewerbe. Zu diesem Bereich gehören beispielsweise Armierungsunternehmen, Gipser, Maurer, Maler, Plattenleger oder Bauschreiner. In diesem Sektor der Bauwirtschaft gilt: viel Manpower, wenig Ausbildung und Maschinen. Deshalb ist der Konkurrenzkampf dort besonders hart – die Preise fielen in den vergangenen Jahren rapide.

«Die Mitbewerber sind in diesem Bereich sehr sportlich unterwegs. Und einige sind noch sportlicher unterwegs – und nehmen, sportlich ausgedrückt, eben Doping», sagt Zurfluh. Oder anders gesagt: Sie halten die geltenden Gesamtarbeitsverträge nicht ein und zahlen keine korrekten Löhne an die Arbeitnehmer. Die mutmasslichen Verstösse gegen Arbeitsgesetze wie etwa im Fall einer Rainer Eisenlegerfirma repräsentieren keine Ausnahme – sondern zunehmend die Regel (zentralplus berichtete).

Als gleichzeitiger Geschäftsführer der Paritätischen Berufskommission für das Bauhauptgewerbe in der Zentralschweiz ist Zurfluh bestens unterrichtet über die zunehmenden Verletzungen des Gesamtarbeitsvertrages. «Hier sind regelrechte mafiöse Tendenzen auszumachen.»

Arbeiter haben kein Interesse an Kontrollen

Es gibt Personen aus dem Ausland, die laut Zurfluh bewusst den Gesamtarbeitsvertrag umgehen und diesen auf Kosten der Mitarbeiter verletzen. Es werde Personal, das oft aus Süd- oder Osteuropa komme, im Rahmen des Entsendegesetzes über ein verkürztes Meldeverfahren bis zu 90 Tage am Stück in die Schweiz geholt. Die Mitarbeiter lebten während ihres Arbeitseinsatzes sehr bescheiden in Baracken, Bussen, oder auch in Ställen. Der ausbezahlte Lohn liegt massiv unter den vorgeschriebenen Basislöhnen, ist aber im Vergleich zum Niveau in den jeweiligen Heimatländern dennoch sehr attraktiv, weiss Zurfluh.

«Die Verfolgung von Verstössen geht nicht mit der notwendigen Geschwindigkeit voran.»

Kurt Zurfluh, Geschäftsführer Zentralschweizerische Baumeisterverbände

Wenn die Arbeiter nach Gesamtarbeitsvertrag im Baugewerbe, dem allgemeinverbindlichen Landesmantelvertrag (LMV), entschädigt würden, müssten die ungelernten Bauarbeiter mindestens 4500 Franken brutto verdienen.

Zwar werde der LMV von zwielichtigen Firmen oft in mehrfacher Hinsicht verletzt und die ausländischen Arbeiter klar um ihre Rechte gebracht – doch das störe die Betroffenen nur wenig. Im Gegenteil, sagt Zurfluh: «Die Kontrolleure werden auf den Baustellen sogar dahingehend angegangen, dass man sie doch in Ruhe und arbeiten lassen solle, denn die vertraglich zugesicherte Entschädigung sei für sie mehr als ausreichend.»

Massnahmen greifen nicht

Zurfluh beschreibt die schwierige Arbeit der Paritätischen Kommission. Sie sei absolut mühsam, da langwierig und zeitintensiv, und somit ist bei Zurfluh auch eine gewisse Ohnmacht spürbar: «Wenn mutmassliche Verstösse gegen den Gesamtarbeitsvertrag vorliegen, geht es viel zu lange, bis gegen die fehlbare Unternehmung aus dem Ausland etwas unternommen werden kann, um dieser bei der Ausübung ihrer kriminellen Machenschaften das Handwerk zu legen.» Zurfluh beschreibt Fälle, in denen fehlbare Unternehmen über Monate hinweg mit unterschiedlichem Personal ein- und ausreisen konnten.

«Wenn wir einen Nachweis für Lohn- und Sozialdumping erbringen können, wird die Firma kurzerhand liquidiert und unter einem neuen Namen wieder in den Markt zurückbefördert», so Zurfluh. Ein unfaires Katz-und-Maus-Spiel, denn die Katze ist lahm – und zahm – und die Schlupflöcher zahlreich: Um das Problem in den Griff zu bekommen, reichten die bestehenden flankierenden Massnahmen bei Weitem nicht.

Das zeigt das Beispiel der seit 2013 geltenden Solidarhaftung im Baugewerbe exemplarisch: Werden die festgelegten minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von einem Subunternehmer nicht eingehalten, kann der Erstunternehmer für die Arbeitnehmerforderungen belangt werden. Doch da die Arbeitnehmer nicht klagen, da diese nach dem Aufenthalt wieder zurück in ihre Heimat reisen, wird auch niemand belangt.

Baumeister tragen Mitverantwortung

Doch nicht nur die nationalen Gesetze, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit geschaffen wurden, sind in den Augen von Zurfluh ungenügend. In der Zentralschweiz verschärft sich die Situation zunehmend. «Die Verfolgung von Verstössen geht nicht mit der notwendigen Geschwindigkeit voran», so das Verdikt von Zurfluh.

Zurfluh fordert deshalb strengere Gesetze: «Jetzt muss die Politik handeln.» Viele Politiker würden das Thema nicht genügend ernst nehmen. Es müsse beispielsweise möglich sein, Baustellen bei Verstössen gegen die Meldepflicht von entsandten Mitarbeitern sofort zu schliessen und für ausländische Firmen, welche nicht korrekt unterwegs seien, müsse sofort und ohne Diskussion eine Dienstleistungssperre verfügt werden – da ist er sich mit Giuseppe Reo, Sekretär der Gewerkschaft Unia Zentralschweiz, einig. Ausserdem sei auch der ungebremsten Weitergabe von Aufträgen an Sub-Sub-Subfirmen ein Riegel zu schieben.

«Wir wollen endlich Ruhe auf den Baustellen.»

Kurt Zurfluh, Geschäftsführer Zentralschweizerische Baumeisterverbände

Doch wo liegt bei alledem die Verantwortung der Baumeister? Schliesslich können sie diese Aufträge vergeben. Gewerkschaften und das Branchenumfeld berichten von Fällen, wo Arbeiten an Subfirmen vergeben wurden, die bereits gegen Gesetze verstossen haben und mutmasslich illegal wirtschaften. Zurfluh negiert nicht, dass es in der Branche schwarze Schafe gibt. Er distanziert sich in aller Form von solchen Baumeistern: «Das verurteilen wir als Verband aufs Schärfste.»

Neues Informationssystem

Die Situation sei nicht im Interesse der Bauwirtschaft – im Gegenteil: «Wir wollen endlich Ruhe auf den Baustellen und dort nur Personal, welches eindeutig Firmen zugeordnet werden kann, welche auch korrekt im Markt unterwegs ist.» Die Zustände seien zuweilen prekär, sagt Zurfluh: «Es herrscht zunehmend ein Chaos. Oft ist nicht klar, wer eigentlich für wen arbeitet.»

Deshalb werden auch die Baumeister selbst aktiv. Die grösste Schwierigkeit bei der Kontrolle von Baustellen, auf welchen verschiedenste Unternehmen tätig sind, sei oft die verlässliche Feststellung der Identität der Arbeitenden.

Mit dem neuen «Informationssystem Allianz Bau» wurden im vergangenen Herbst die Weichen gestellt, eine gemeinsame Datenplattform zu schaffen, auf der die Angaben zur Person, dem Arbeitgeber und weitere Informationen eingespeist und im Bedarfsfall abgerufen werden können. Diese Plattform, welche von der Arbeitgeber- wie aber auch von der Arbeitnehmerseite koordiniert wird, sei ein erster Schritt in die richtige Richtung. Damit könne laut Zurfluh auf den Baustellen das Personal besser kontrolliert werden.

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