Buttisholz: Einsprache weitergezogen

Hochwasserschutz kommt nun vor Bundesgericht

Das Hochwasserschutzprojekt Hohrütibach in Buttisholz verzögert sich weiter. Betroffene wollen nicht, dass der Bachlauf freigelegt wird. Nachdem das Kantonsgericht die Beschwerde abgewiesen hat, haben die Einsprecher das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen.

Das Kantonsgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen das Hochwasserschutzprojekt in Buttisholz bereits im Januar abgewiesen, wie der Gemeinderat Buttisholz am Mittwoch mitteilte. Im Urteil wurde festgehalten, dass eine gänzliche Öffnung des Bachlaufes in diesem Bereich zumutbar ist. Die Einsprecher hätten nun das Urteil an das Bundesgericht weitergezogen, hiess es im Communiqué. Der Gemeinderat bedaure, dass sich dadurch die Projektrealisierung verzögert. Das Dorf bleibe so nach wie vor teilweise ungeschützt.

Das Schutzprojekt am Hohrütibach ist ein Teilstück der ganzen Hochwasserschutzverbauungen zum Schutz des Dorfes Buttisholz. Die werden schon seit langer Zeit geplant und umgesetzt. Denn in Buttisholz kommt es immer wieder zu massiven Überschwemmungen: so 2003, 2005, 2007, 2009, 2010 und 2013.

Der Luzerner Regierungsrat hat das spezifische Vorhaben 2015 bewilligt. Dagegen hatte ein betroffener Grundstückeigentümer eine Einsprache beim Regierungsrat eingereicht. Der Regierungsrat lehnte diese ab, worauf der Grundstückeigentümer beim Kantonsgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht hat.

 

 

 

 

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