Das gilt für den Feierabendschwumm wirklich

Hochwasser-Regeln sorgen für Badechaos in Zug und Luzern

Im Zuger Brüggli waren am Montag ein paar wenige Badegäste anzutreffen. (Bild: Roger Meier)

Das sommerliche Wetter am Montagnachmittag lockt die Menschen nach der verregneten Vorwoche wieder nach draussen. Eine Abkühlung im See bietet sich bei diesem Wetter natürlich an. Doch ist das Schwimmen im See derzeit überhaupt erlaubt? Ein Befund von zentralplus zeigt: Es herrscht Verwirrung.

Endlich ist es da, das Sommerwetter, worauf die ganze Schweiz sehnlichst gewartet hat. Und was wäre ein wunderschöner Sommertag, ohne eine Abkühlung im See oder im Fluss? Doch aufgepasst: Die Hochwasser-Situation bleibt nach wie vor kritisch, trotz sinkender Pegel. Vor allem vom Reusschwimmen wird dringend abgeraten. Der Pegel der Reuss reicht immer noch fast bis zur Autobahnbrücke bei der Sentimatt.

Zudem ist die Fliessgeschwindigkeit der Reuss sehr hoch. Deswegen besteht beim Reusschwimmen derzeit Lebensgefahr (zentralplus berichtete). Unklar ist die Situation hingegen, wenn es ums Schwimmen im See geht.

Denn auch das Baden im See kann momentan gefährlich sein. Dies aufgrund der trüben Gewässers, der relativ kühlen Wassertemperatur sowie der ungewöhnlichen aktuellen Uferlinien. Seit Montagmittag gilt für den Vierwaldstättersee nach wie vor die zweithöchste Hochwasser-Gefahrenstufe. In den See sollte man deshalb am besten in einem Schwimmbad, wo Aufsichtspersonen für die Sicherheit zuständig sind.

Baden wäre verboten, eigentlich…

Doch in der Stadt Luzern ist das Baden zurzeit in allen drei Badis am See noch untersagt. Das Strandbad Lido hat vorübergehend geschlossen, während die Seebadi und das Strandbad Tribschen zwar geöffnet, aber den Zugang zum See gesperrt haben. In der Seebadi darf ab Dienstag wieder gebadet werden.

Das Schwimmen ist im Strandbad Tribschen zurzeit noch untersagt. (Bild: ewi)

Die Situation ist zusätzlich verwirrend, weil die Anrainerkantone des Vierwaldstättersees am Montagnachmittag in einer Medienmitteilung verkündeten, dass Wassersportarten wie Stand-up-Paddling sowie private Bootsfahrten ab Dienstag auf dem See wieder erlaubt sind. Diese waren seit Freitag auf dem Vierwaldstättersee verboten, auf dem Zugersee wurde (und wird immernoch) dringend davon abgeraten. Das Baden im See wurde aber nie explizit erwähnt.

Doch: Die Nachfrage von zentralplus beim Kanton Luzern zeigt, dass das Seeschwimmen auch Teil dieser Regelung und somit eigentlich bis am Dienstag noch verboten ist. Doch öffentlich kommuniziert wurde dies nie. Dementsprechend herrscht Verwirrung, wie ein Blick ins Luzerner Seebecken zeigt.

Einige Personen schwimmen in der Ufschötti trotz des Hochwassers im See. (Bild: ewi)

Sowohl in der Ufschötti wie auch beim Richard Wagner-Museum hat es einige Schwimmer im Wasser - ungeachtet dessen, dass für den Vierwaldtstättersee am Montag immer noch die höchste Hochwasser-Gefahrenstufe gilt.

In Zug herrscht ebenfalls Verwirrung

Dasselbe Bild zeigt sich am Zugersee. Dort hat der Kanton heute sogar nochmals dringend von Wassersport abgeraten, und dies auch im kleineren Ägerisee (zentralplus berichtete). Dennoch liessen sich heute Nachmittag einige Badebedürftige den Schwumm im See nicht nehmen.

Denn auch in Zug wurde nicht öffentlich verboten, im See zu baden. Der Kanton empfiehlt lediglich, nur in einer geöffneten Badi zu schwimmen, wenn das Personal den Badebetrieb beaufsichtigt. Zumindest im Strandbad Zug wäre dies am Montag möglich gewesen. Obwohl hier ein Bademeister Aufsicht hatte, wurde aber auch hier ein Schild montiert, dass das Baden auf eigene Gefahr erfolgt.

Es gilt also: Wer sich schnellstmöglich abkühlen will, geht mit der kalten Dusche auf Nummer sicher. Ab morgen Dienstag ist das Baden im Vierwaldstättersee wieder offiziell erlaubt, Zuger müssen sich für eine offizielle Weisung noch gedulden.

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