Hochhaus Steghof: Beschwerde abgewiesen

Eine Beschwerde ans Bundesgericht von Alexandros-Ioannis Guekos, Präsident des Vereins «Stadtbild Luzern», ist abgewiesen worden. Der Verein hat gefordert, dass die Abstimmung Hochhaus Steghof vom letztjährigen Juni wiederholt wird.

Guekos und der Verein bekämpften das Vorhaben, das Areal Steghof in der Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern für 45 Meter hohe Hochhäuser auszuscheiden. In der Volksabstimmung vom 9. Juni vergangenen Jahres wurde die Vorlage mit 52,56 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Anschliessend monierte Guekos in seiner Stimmrechtsbeschwerde, das amtliche Abstimmungsmaterial sei entgegen der Ankündigung eine Woche zu früh versandt worden.

Der Verein «Stadtbild Luzern» habe den Versand seiner Abstimmungsbroschüre auf den angekündigten Versandtermin terminiert. Zudem sei in den Unterlagen der Stadt das Entwicklungskonzept «Schlüsselareal Steghof» nicht vorgestellt worden.

Verfrühter Versand «kaum Einfluss aufs Stimmverhalten»

Nun stützt das Bundesgericht mit seinem Urteil die Entscheide des Regierungsrats und Kantonsrats Luzern, welche die Beschwerde abgewiesen haben. Die Lausanner Richter halten fest, dass der verfrühte Versand der Abstimmungsunterlagen kaum Einfluss auf das Stimmverhalten gehabt haben dürfe. So seien am 13. Mai gemäss Wahlbüro erst rund 60 Couverts eingegangen.

Ausserdem gehe Guekos stillschweigend davon aus, dass die Informationsbroschüre des Vereins einen so grossen Einfluss auf die Meinungsbildung der vor dem 13. Mai Abstimmenden gehabt hätte, dass das Abstimmungsergebnis anders ausgefallen wäre.

Auch seien die Behörden nicht dazu verpflichtet, alle Argumente für oder gegen ein Projekt in ihren Unterlagen darzulegen. Sie seien nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern zur Sachlichkeit. (Urteil 1C_124/2014 vom 27.05.2014)

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