Neue Verkehrsregel

Hier dürfen Zuger Velofahrer jetzt auch bei Rot abbiegen

Velofahrer sollen flüssiger durch den Verkehr kommen. (Bild: Adobe Stock)

Nun steht fest, an welchen Zuger Kreuzungen es für Velofahrerinnen künftig schneller vorwärtsgehen soll. Der Kanton Zug hat analysiert, an welchen Stellen Velos auch bei Rot rechts abbiegen können, ohne sich oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Velofahrern ist es seit Anfang Jahr erlaubt, auch rechts abzubiegen, wenn die Ampel auf Rot steht – sofern dies entsprechend signalisiert ist. Die Kantone und Gemeinden mussten in der Folge analysieren, welche Kreuzungen dafür infrage kommen (zentralplus berichtete).

Im Kanton Zug ist diese Analyse nun abgeschlossen. 43 Lichtsignalanlagen mit gesamthaft 89 Rechtsabbiege-Möglichkeiten wurden unter die Lupe genommen. Das Resultat: In einer ersten Phase wird an zwölf Stellen das Abbiegen nach rechts bei Rot gestattet.

Bei 15 weiteren Stellen seien verkehrstechnische Massnahmen oder zusätzliche bauliche Investitionen erforderlich. Bei den übrigen 62 Stellen erfolgt keine Umsetzung. Entweder weil dies nicht möglich ist oder den Velofahrern bereits eine andere attraktive Verkehrsführung zur Verfügung steht, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine Interpellation von Ronahi Yener und Alois Gössi (beide SP).

Umsetzung noch in diesem Jahr

Noch vor Ende Jahr sollen die ersten zwölf Umsignalisationen realisiert sein. Es handelt sich um folgende Rechtsabbiege-Möglichkeiten an den Ampeln:

Stadt Zug:

  • Chamerstrasse, Verzweigung Aabachstrasse, vom Kreisel «Aabachstrasse» herkommend rechts in die Chamerstrasse.
  • Baarerstrasse, Verzweigung Metallstrasse, von der Industriestrasse herkommend rechts in die Baarerstrasse.
  • Baarerstrasse, Verzweigung Gubelstrasse, vom «Gubelloch» herkommend rechts in die Baarerstrasse.
  • Industriestrasse, Verzweigung Metallstrasse, vom Bleichimattweg herkommend rechts in die Industriestrasse.
  • Industriestrasse, Verzweigung Göblistrasse, von der Baarerstrasse herkommend rechts in die Industriestrasse; von der Ahornstrasse herkommend rechts in die Göblistrasse; vom Zentrum herkommend rechts in die Göblistrasse.
  • Industriestrasse, Verzweigung Grienbachstrasse, von der Inwilerriedstrasse herkommend rechts in die Industriestrasse.
  • Baarerstrasse, Verzweigung Ahornstrasse, von Baar herkommend rechts in den Eschenring.

Gemeinde Baar:

  • Sihlbruggstrasse, Verzweigung Ruessenstrasse, vom Autobahnende «Walterswil» herkommend rechts in die Ruessenstrasse.
  • Zugerstrasse, Verzweigung Sagistrasse, von Baar herkommend rechts in die Sagistrasse.
  • Zugerstrasse, Verzweigung Grabenstrasse, von der Grabenstrasse herkommend rechts in die Zugerstrasse.

Auf der interaktiven Karte siehst du, wo die Signalisation geändert wird:

Regierung will Situation im Auge behalten

Die Zuger Regierung hält zudem fest, dass an den 15 Stellen, wo eine Umsignalisation ohne bauliche Massnahmen nicht möglich ist, nicht sofort gehandelt werde. Stattdessen sollen jeweils im Rahmen der ordentlichen Sanierungen «verhältnismässige bauliche Anpassungen» geprüft werden.

Zudem ist vorgesehen, die Verkehrssicherheit solcher Umsignalisationen zu beobachten, stellt die Regierung klar: «Sollte sich zeigen, dass an einzelnen Standorten die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden kann, behält sich der Regierungsrat vor, die entsprechenden Signalisationen wieder rückgängig zu machen.»

Hier das Erklärvideo des Bundes zur neuen Regelung:

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Widerständler
    Widerständler, 14.12.2021, 08:37 Uhr

    Eine maximal unnötige, unsinnige, geldverschwenderische und v.a. gefährliche Idee aus der linksgrünen Ecke. Wen wunderts? Dass die Regierung diesen Blödsinn umsetzen will, spricht nicht für ihn, höflich ausgedrückt. Als Velofahrer werde ich die neue Signalisation ignorieren.

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    • Profilfoto von Sandra Klein
      Sandra Klein, 14.12.2021, 09:11 Uhr

      Dies wurde vom bürgerlichen Parlament in Bern so entschieden, die ebenfalls bürgerliche Zuger Regierung setzt nun um. Erinnern Sie sich dran, wenn Sie mit dem Velo vor dem Signal stehen und von anderen Velofahrern umfahren werden.

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