In der Stadt Kriens dürfen Velofahrende an vier Kreuzungen auch bei Rot rechts abbiegen. Die vier Kreuzungen wurden in den letzten Tagen mit dem neuen Verkehrsschild «Rechtsabbiegen bei Rot» ausgeschildert.

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Neues Verkehrsschild im Einsatz Hier dürfen Velos in Kriens neu auch bei Rot fahren
Der Bundesrat hatte im Mai 2020 die revidierte Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung verabschiedet und auf Anfang 2021 in Kraft gesetzt. Velos, E-Trottis oder Mofas bzw. schnelle E-Bikes dürfen nun an roten Ampeln rechts abbiegen, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet und das Rechtsabbiegen bei Rot entsprechend signalisiert ist.
Das Rotlicht in Kombination mit der neuen Signalisation erhält in diesem Fall die Bedeutung von «Kein Vortritt», so schreibt die Stadt Kriens in einer Mitteilung. Verkehrsteilnehmenden mit Grün (etwa querenden Fussgängerinnen und Fussgängern) sei jedoch der Vortritt zu gewähren. Ohne entsprechende Signalisation an der Ampel bleibe das Rechtsabbiegen bei Rot verboten.
Sicheren Veloverkehr fördern
In Kriens sei die neue Signalisation unter Einhaltung strenger Sicherheitsstandards und der gesetzlichen Vorgaben an geeigneten Örtlichkeiten eingeführt worden , um den Veloverkehr sowie die Verflüssigung des Verkehrs zu fördern.
Das neue Zeichen ist an folgenden Orten in Kriens sichtbar:
Zentrum: Velofahrer auf der Gallusstrasse (aus Richtung Krauerhalle) dürfen auch bei Rot in die Luzernerstrasse Richtung Stadt Luzern abbiegen.
Hofmatt: Velofahrende, die auf der Luzernerstrasse Richtung Stadt Luzern unterwegs sind, dürfen auch bei Rot mit einer Abbiegung nach rechts die Luzernerstrasse verlassen und gelangen so auf die Veloroute Richtung Kupferhammer oder auf die Horwerstrasse.
Kupferhammer: Velofahrende, die auf der Luzernerstrasse Richtung Stadt Luzern fahren, dürfen bei Rot rechts abbiegen in die Hofstetterstrasse.
Grosshof: Velofahrende, die auf der Luzernerstrasse Richtung Luzern fahren, dürfen bei Rot rechts in die Eichwilstrasse abbiegen.
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Was für ein Fortschritt. Bis zum ersten Unfall, bei dem natürlich der Autofahrer (schreibe bewusst nicht: Autofahrender) schuld sind.