Heimatschutz wehrt sich weiterhin gegen Abbruch des «Pavillons»
Eine Einsprache des Innerschweizer Heimatschutzes (IHS), welche den Abriss des sogenannten «Wohlfahrtshauses» in Ebikon verhindern sollte, wurde abgelehnt. Nun wird der Entscheid ans Kantonsgericht weitergezogen.
Das Personalrestaurant der Schindler Aufzüge AG in Ebikon, das sogenannte «Wohlfahrtsgebäude» oder auch der «Pavillon», soll dem Neubau eines Besucherempfangszentrums weichen. Gegen diesen Abbruch wehrte sich der Innerschweizer Heimatschutz (IHS) mit einer Einsprache an den Gemeinderat. Nun hat sich dieser gegen die Einsprache und für den Abbruch entschieden. Der IHS möchte diesen Entscheid nun mittels Beschwerde an das Kantonsgericht weiterziehen.
Abriss sei nicht nötig
Seit 2012 ist der 1956 erbaute Pavillon im Denkmalverzeichnis des Kantons Luzern eingetragen. Er stelle ein ausgezeichnetes Beispiel der Nachkriegsmoderne in der Schweiz dar, heisst es dort. Für den IHS ist der Pavillon daher ein schützenswertes Objekt und als solches «von erheblichem wissenschaftlichen, künstlerischen, historischen und heimatkundlichen Interesse», schreibt der IHS in einer Mitteilung.
Ein Abriss sei nicht nötig, um den Neubau zu realisieren, heisst es weiter. Bei richtiger Planung könne der Erhalt einer schützenswerter Baute und das Erstellen eines zeitgemässen Neubaus die Situation sogar bereichern. Die Genehmigung des Abbruchs durch den Gemeinderat verstosse gegen kantonales und kommunales Baurecht.
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