Heimatschutz kritisiert Zurlaubenhof-Pläne

«Die reiche Stadt Zug könnte es sich leisten, auf die Überbauung zu verzichten»

Die Grünfläche um den Zurlaubenhof soll überbaut werden.

(Bild: Flying Camera)

Aus ökonomischen Gründen will der Zuger Stadtrat einen beträchtlichen Teil des Areals Zurlaubenhof überbauen lassen. Das löst nicht nur in der Politik, sondern auch beim Heimatschutz Bedenken aus. In früheren Zeiten betonte selbst die Stadtregierung, dass die Umgebung «das Ganze erst zur vollen Wirkung bringt».

Der Zuger Stadtrat scheint fest entschlossen zu sein, einen grossen Teil des Landes rund um den Zurlaubenhof überbauen zu lassen (zentralplus berichtete).

Die Stadt argumentiert dabei dezidiert ökonomisch. So etwa meint Stadtrat André Wicki zu den Überbauungsplänen: «Der Stadtrat ist gehalten, Steuergelder sinnvoll einzusetzen und nicht einen Abschreiber von 38 Millionen vorzunehmen.»

Unbestritten ist aber, dass es der Stadt Zug heute finanziell blendend geht: So endete das Rechnungsjahr 2020 für die Stadt Zug mit einem Überschuss von 13,7 Millionen Franken. Anzumerken gilt: Beim Zurlaubenhof handelt es sich um ein Objekt, das weit über die Stadt und den Kanton Zug hinaus von Bedeutung ist.

Heimatschutz will Entwicklung genau verfolgen

Vor diesem Hintergrund ist die Frage aufgekommen, ob die Bebauung der Wiese das Richtige sei (zentralplus berichtete). Nicht nur in der Politik gibt dieser Aspekt zu reden.

«Der Vorstand ist sich einig, dass man dem Denkmal am besten gerecht würde, wenn man auf der fraglichen Wiese gar nicht bauen würde.»

Felix Gysi, Präsident Zuger Heimatschutz

Auch der Vorstand des Zuger Heimatschutzes (ZHS) hat an einer Sitzung im Januar über den Zurlaubenhof debattiert. «Der Vorstand war sich einig, dass man dem Denkmal am besten gerecht würde, wenn man auf der fraglichen Wiese gar nicht bauen würde», erklärt Felix Gysi, Präsident des Zuger Heimatschutzes. Der Vorstand des ZHS sei sich auch einig gewesen, dass gerade die reiche Stadt Zug es sich wirklich leisten könnte, auf eine Überbauung zu verzichten, um so das Denkmal Zurlaubenhof zu schützen. «Für den Fall, dass eine Überbauung – wieso auch immer – nicht verhindert werden könne, erinnerten unsere Architekten daran, dass die erarbeitete Planung das Denkmal eher minimal beeinträchtigen würde und dass wir damit leben könnten.»

Felix Gysi ergänzt, dass man sich seitens des ZHS aber nicht etwa zurücklehnen möchte. Man werde die weiteren Geschehnisse aufmerksam verfolgen: «Je nach Entwicklung der Situation werden wir entscheiden, ob und in welcher Form wir gleichwohl aktiv werden sollten.»

«Ökonomische Gründe fallen weg»

Meinrad Huser, der frühere Präsident des Zuger Heimatschutzes, macht ebenfalls auf die veränderte Ausgangslage aufmerksam. Die aktuelle Eigentümerfamilie wollte die offene Fläche rund um den Zurlaubenhof baulich nutzen, um so den aufwändigen Unterhalt der Liegenschaft sicherstellen zu können. «Wenn die Stadt Eigentümerin der Liegenschaft wird, müsste die angedachte Überbauung meines Erachtens aber hinterfragt werden. Ökonomische Gründe für die Überbauung fallen jedenfalls weg.»

Zurlaubenhof Zug
Die Stadt will den Zurlaubenhof für 65 Millionen Franken kaufen. (Bild: cs) (Bild: cs)

Meinrad Huser ruft in Erinnerung, dass das Gebäude Zurlaubenhof im eidgenössischen Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz der höchsten Schutzkategorie zugewiesen ist.

Auch die Zuger Kunsthistorikerin Brigitte Moser weist darauf hin, dass der Zurlaubenhof unter kantonalem Denkmalschutz sowie unter Bundesschutz steht und im ISOS ausgewiesen ist. «Er war einst der bedeutendste Landsitz in Zug, und heute gilt er, so wie er ist – also inklusive Umschwung – als eines der Wahrzeichen der Stadt Zug.» Das architektur- und stadtgeschichtliche Monument sei ein Schutzensemble höchster Güte und damit in hohem Masse identitätsstiftend. «Hier gilt es sicher eine besonders sorgfältige Abwägung vorzunehmen zwischen: Was belassen wir, was verändern wir, und wie verändern wir?»

Chancen zum Neudenken

Die vor mehr als zehn Jahren eingereichte Volksinitiative «Erhalt der Perlen in der Stadt Zug» hatte selbstredend auch den Zurlaubenhof im Visier. Die Initiative forderte dabei einen «integralen Erhalt» der entsprechenden Areale.

«Es könnte eine Chance sein, das Schutzobjekt und sein Umgelände nochmals neu zu denken.»

Brigitte Moser, Kunsthistorikerin

Die Zuger Kunsthistorikerin Brigitte Moser sagt, die Ausgangslage könnte mit dem angekündigten Kauf durch die Stadt nun wieder völlig offen sein. «Es könnte eine Chance sein, das Schutzobjekt und sein Umgelände nochmals neu zu denken. Denn der Garten und der Umschwung sind baugeschichtlich eng mit der Baugruppe Zurlaubenhof und deren Nutzung als landwirtschaftliches Gut verbunden. Grundsätzlich kommt dem Umgelände bei einem solchen Objekt sehr hohe Bedeutung zu.»

Vor 50 Jahren beurteilte es die Stadt ganz anders

Interessant: Das mit dem Ökonomischen scheint die Stadt Zug selber einst ganz anders beurteilt zu haben als heute. Und dies notabene vor mehr als 50 Jahren, in einer Zeit also, als man finanziell gesehen bescheidener dastand als jetzt. In einem Dokument vom August 1970 bezeichnete der Stadtrat den Zurlaubenhof nämlich als einen «der schönsten Herrensitze der Innerschweiz».

In Zusammenhang mit einem geplanten Renovationsbeitrag schrieb die damalige Stadtregierung: «Zum ganzen Gebäudekomplex gehört auch die Umgebung, gehört die Landreserve, die das Ganze erst zur vollen Wirkung bringt. Die Frage, ob mit dem teilweisen Verkauf des Umgeländes die nötigen Finanzmittel für die Restauration aufgebracht werden könnten, ist deshalb nicht opportun.»

Mit anderen Worten: Was der Zuger Stadtrat heute plant, war für das gleiche Gremium zu früheren Zeiten offensichtlich ein absolutes Tabu. Und das in ökonomisch deutlich weniger üppigen Zeiten als heute.

Jost Knopfli – und der fatale Abriss im Jahre 2010

Übrigens: Der Zurlaubenhof wurde von 1597 bis 1621 im Auftrag von Konrad Zurlauben durch den bekannten Zuger Stadtbaumeister Jost Knopfli erbaut. Jost Knopfli: War da nicht mal etwas in unmittelbarer Nähe des Zurlaubenhofes?

Doch: Nur wenige hundert Meter vom Zurlaubenhof entfernt, in Richtung Süden, stand einst das wunderschöne Anwesen «Zum Oberen Roost». Es stammte aus dem Jahre 1591 und wurde von eben diesem Jost Knopfli erbaut.

Im Jahre 2010 aber wurde der Obere Roost samt Nebengebäude und Gartenanlage sang- und klanglos dem Erdboden gleichgemacht. Besitzerin des  Ensembles war – man glaubt es kaum – die Stadt Zug (zentralplus berichtete).

Man könnte vor diesem Hintergrund auch zum Schluss kommen: Die Stadt hätte durchaus etwas gutzumachen.

Was in der Umgebung von denkmalgeschützten Häusern gilt

Das Zuger Denkmalschutzgesetz bestimmt: «Bauliche Veränderungen in der näheren Umgebung eines geschützten Denkmals dürfen dessen Wert nicht wesentlich beeinträchtigen.» Zudem sagt die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege in ihren Leitsätzen zum Thema Umgebungsschutz: «Die schützenswerten Eigenschaften der Umgebung und die Wirkung des Denkmals sind zu erhalten.» Und weiter: «Jede Massnahme, die den Charakter der gewachsenen Umgebung eines Denkmals beeinträchtigt, seine Beziehungen zu den historisch bedeutsamen Elementen seiner Umgebung nachhaltig verändert oder seine Einsehbarkeit schmälert, muss unterlassen oder rückgängig gemacht werden.»

Der Zurlaubenhof ist samt seiner Umgebung auch im ISOS (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) enthalten. Gemäss ISOS liegt der Zurlaubenhof in der Umgebungszone III, für die das ISOS das Erhaltungszielt «a» vorsieht. Dies bedeutet: «Erhalten der Beschaffenheit als Kulturland oder Freifläche. Die für das Ortsbild wesentliche Vegetation und Altbauten bewahren, störende Veränderungen beseitigen.» Die ISOS Umgebungszone III reicht im Nordwesten weit über die Bahnlinie hinaus, im Nordosten bis zum Bohlbach und im Osten bis zur Waldheimstrasse.

Das ISOS ist nicht direkt anwendbar, sondern ist im Planungsprozess zu berücksichtigen. Es fliesst in die Interessenabwägung ein, die im Rahmen eines Planungs- oder Baubewilligungsverfahrens vorzunehmen ist.

Verwendete Quellen
  • Bericht und Antrag des Stadtrates Zug zum Kauf der Liegenschaft Zurlaubenhof.
  • Bericht und Antrag des Stadtrates Zug zu den Restaurationskosten des Zurlaubenhofs von 1970.
  • Austausch mit Stadtrat André Wicki, mit Brigitte Moser und Meinrad Huser.
  • Denkmalschutzgesetz Kanton Zug.
  • Austausch mit der kantonalen Denkmalpflege, mit dem Zuger Heimatschutz und der Stadt Zug.
  • Jahresrechnung 2020 der Stadt Zug.
  • Austausch mit dem Bundesamt für Statistik und dem Seco.
  • Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz.
  • Frühere Medienberichte.
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