Hefenhofen: Urteil ist rechtskräftig

Ein Pferdehändler aus Hefenhofen/TG darf auf unbefristete Zeit keine Tiere halten. Das Bundesgericht hat das Urteil der kantonalen Instanzen bestätigt. Das unbefristete Verbot wurde wegen zahlreichen und massiven Verstössen gegen den Tierschutz verhängt. 2017 wurde bekannt, dass der Pferde-Händler rund 300 Tiere auf seinem Hof nicht artgerecht gehalten hatte, mehrere starben. Der Kanton Thurgau beschlagnahmte die Tiere und verkaufte sie. Er wurde dafür kritisiert, nicht schon früher ein Tierhalteverbot verhängt zu haben, trotz vorhandener Hinweise auf Tierquälerei.

Quelle:swisstxt
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