Häusliche Gewalt während Lockdown

Hausfrau attackierte ihren Ehemann in Cham mit einem Rüstmesser

Mit einem Rüstmesser stach eine Frau in Cham auf ihren Ehemann ein – er wurde nur leicht verletzt. (Bild: Pixabay)

Eine 38-Jährige ist während des Lockdowns mit ihrem Mann in einen wüsten Streit geraten. In ihrer Wut ging sie in der gemeinsamen Wohnung in Cham mit einem Rüstmesser auf ihn los. Nun wurde sie wegen Körperverletzung verurteilt.

Es war ein Streit, der sich über mehrere Tage hinzog. Bereits am Vorabend hatten sich die beiden gestritten, am Morgen des 21. Aprils kam es dann zur Eskalation. Die Hausfrau griff in ihrer Wut zu einem Rüstmesser und fuchtelte damit in der Küche herum. Plötzlich trat sie auf ihren Ehemann zu und machte drei Stichbewegungen gegen dessen Oberkörper. Beim dritten Mal traf sie die Schultern ihres Ehemannes.

Glücklicherweise wurde der Mann nur leicht verletzt. Die Stichwunde blutete zwar, verheilte aber ohne ärztliche Behandlung. Für die Zuger Staatsanwaltschaft ist aber klar: Indem die Ungarin auf ihren Mann einstach, nahm sie in Kauf, dass er verletzt würde. Allenfalls auch schwer.

Häusliche Gewalt: ein Offizialdelikt

Die Hausfrau machte sich der sogenannten «qualifizierten einfachen Körperverletzung» schuldig: Qualifiziert ist ein Delikt, wenn eine Person eine Waffe oder sonst einen gefährlichen Gegenstand einsetzt, um die Tat zu begehen. In solchen Fällen muss die Polizei von Amtes wegen ermitteln, wenn sie von der Körperverletzung erfährt.

Ein Offizialdelikt ist der Fall noch aus einem zweiten Grund: Weil das Opfer mit der Täterin verheiratet ist. Vor rund 15 Jahren trat in der Schweiz eine Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft, wonach einfache Körperverletzungen in einer Ehe oder Partnerschaft von Amtes wegen verfolgt werden müssen. Dies gilt selbstverständlich nicht nur, wenn es ein Mann ist, der zuschlägt – sondern auch umgekehrt.

Bedingte Geldstrafe und Busse

Die Hausfrau wird zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt. Die 1'800 Franken muss sie bezahlen, wenn sie in den nächsten zwei Jahren erneut straffällig wird. Sofort bezahlen muss sie eine Busse von 450 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 400 Franken.

Studie stellt steigende Gewalt gegen Kinder fest

Unsichere Jobsituation, wenig Rückzugsmöglichkeiten, viel leere Zeit: Expertinnen haben befürchtet, dass häusliche Gewalt während der Corona-Krise zunehmen könnte. Agredis, die Beratungsstelle für gewalttätig handelnde Männer, beispielweise hatte sich auf eine Steigerung vorbereitet. Die Gewaltberater wurden bisher aber nicht von Anfragen überrannt. Anfang Dezember war die Lage sogar eher ruhig, es kamen wenig Anrufe von Direktbetroffenen.

Das Frauenhaus Luzern stellte während der ersten Welle der Corona-Pandemie zwar eine steigende Nachfrage nach Telefonberatungen fest (zentralplus berichtete). Nach einigen Wochen zeigte sich jedoch, dass nicht mehr Frauen Zuflucht suchten als vor der Corona-Krise (zentralplus berichtete).

Waren die Befürchtungen also ungerechtfertigt? Die Datenlage dazu ist unsicher. Eine Studie der Hochschule Luzern zeigt jedoch, dass zumindest die Gewalt gegenüber Kindern nach dem Lockdown zugenommen hat (zentralplus berichtete).

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