Eine Enttäuschung für den Archäologischen Verein in Zug: Das Verwaltungsgericht lehnt eine Beschwerde gegen den Abriss des Hauses in Schönegg ab.

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Verwaltungsgericht lehnt Beschwerde ab Haus Schönegg in Zug wird abgerissen
Das Verwaltungsgericht hat Ende Februar die wirtschaftlichen Überlegungen des Regierungsrates gestützt und die Beschwerde des Archäologischen Vereins Zug (AVZ) abgelehnt. «Das heisst, nicht einmal mit dem bestehenden Denkmalschutzgesetz können solche wichtigen Zeitzeugen erhalten werden» schreibt der Verein diesen Mittwoch in einer Pressemitteilung.
Der Verein bezeichnet das Haus als «Identitätsort des Quartiers» und gibt sich dementsprechend enttäuscht über die Entwicklungen.
Verein verzichtet auf Weiterzug des Urteils
Trotz Erfolgschancen bei einem Gang ans Bundesgericht, verzichtet der AVZ auf einen Weiterzug. «Die finanziellen Ressourcen müssen und wollen wir für das Referendum ‹denkmalschutzgesetz-nein.ch› einsetzen», so der Verein abschliessend.
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