Zuger Parlament erhöht Klassengrösse

Harter Kampf um eine symbolische Zahl

In der Primarschule dürfen neu nur noch maximal 24 Schüler in einer Klasse sein. Das sind zwei weniger als bisher. (Bild: Emanuel Ammon)

Wieviele Schüler sind in einer Klasse noch vertretbar? Der Kanton Zug gibt sich für die Klassengrössen eine neue Regelung. Zudem führt er einen «psychologischen» Richtwert wieder ein, den er schon fast abgeschafft hatte. Trotz grossem Widerstand.

Der SP-Kantonsrat Zari Dzaferi ist enttäuscht über das Resultat der Debatte. In seinem Votum hatte der Sekundarlehrer noch betont, dass eine Klasse von 24 Jugendlichen nur zu führen sei, wenn alle Schüler gleich stark, lernwillig und selbständig seien. «Sobald allerdings jemand aus der Reihe tanzt, und Leistungen oder Lerntempo in der Klasse auseinanderdriften, wird es extrem schwierig. Erst recht, wenn so im Alter von 14, 15 die Pubertät einschlägt.»

Eine Mehrheit des Zuger Kantonsrates hatte für Dzaferis Argumentation aber kein Verständnis und setzte sich mit einer Anhebung der Höchstzahlen durch. Lag die Höchstzahl zuvor im Kindergarten bei 22, in der Primarschule bei 26 und in Sekundar- sowie Realschulen bei 22 Schülern, so liegt das Maximum bei allen dreien nun bei 24. In der Grund- und Basisstufe können bis zu 26 Kinder unterrichtet werden.

Silvia Thalmann von der CVP kritisierte dagegen die Höchstzahl 26, welche in der Primarschule bisher gesetzlich verankert war. «Ich störe mich wirklich, denn in der Primarschule haben wir die grösste Tendenz zur Heterogenität und Entwicklung bei den Kindern.»

Dazu äusserte sich Bildungsdirektor Stephan Schleiss: «Der hohe Höchstwert in der Primarschule lässt sich damit begründen, dass wir auf dieser Stufe mit Abstand am meisten Schüler haben.»

Ein Richtwert ohne Kraft

Umstritten war das Thema Richtwerte. Diese Grösse wurde 1991 zusätzlich zur Höchstzahl eingeführt, um die Gestaltung des Unterrichts zu optimieren. Regierungsrat Stephan Schleiss setzte sich dafür ein, dass die Richtzahl bei der Überarbeitung des Gesetzes aufgehoben wird. Nachdem sich auch der Kantonsrat in der ersten Lesung für deren Aufhebung ausgesprochen hatte (zentral+ berichtete), brachte die zweite Lesung die Kehrtwende.

«Richtzahlen haben eine psychologische Bedeutung.»

Martin Pfister, CVP-Kantonsrat

Und dies, obwohl die Zahl keine rechtliche Verbindlichkeit hat. Martin Pfister, der Präsident der Bildungskommission, dazu: «Richtzahlen haben eine psychologische Bedeutung. Sie haben keine finanziellen Folgen für den Kanton und auch künftig können die Gemeinden selber entscheiden.» Aus diesem Grund habe sich die Bildungskommission für die Beibehaltung ausgesprochen.

Die Zuger Regierung ist anderer Ansicht. Schleiss sagte dazu: «Seit der Einführung der Normpauschale gibt es für den Kanton keinen Grund mehr, Einfluss zu nehmen im Schulsystem der Gemeinden. Die Richtzahl hat ihre Relevanz verloren, daher ist es konsequent, diese aus dem Gesetz zu streichen.»

«Jede Gemeinde hat ihre eigenen Richtzahlen»

Auch die FDP wehrte sich gegen deren gesetzliche Festlegung. «Die Fraktion stellt sich klar gegen gesetzliche Richtzahlen, da jede Gemeinde eigene Richtzahlen hat und weiss, welche Klassengrösse passend ist. Das Gesetz soll nur Mindest-, Maximal- oder genaue Werte enthalten und keine ungefähren Zahlen», äusserte sich FDP-Fraktionsmitglied Monika Weber.

Fast alle Parteien sprachen sich indes für die Flexibilität in den Gemeinden aus, für deren umfassende Mitbestimmungsmöglichkeit. CVP-Parlamentarier Thomas Meierhans relativierte jedoch: «Es ist vertretbar, dass neben Höchstzahlen auch Richtzahlen Platz finden im Gesetz.»

Die abschliessende Abstimmung bestätigte diese Ansicht: Mit 43 zu 31 Stimmen sprachen sich die Parlamentarier für den Erhalt von Höchst- und Richtzahl aus.

 

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