Corona-Hilfe für Wirtschaft

Härtefälle: Luzerner Regierung bleibt bei 25 Millionen Franken

Über die Höhe von Härtefällen im Kanton Luzern wird gestritten.

Der Kanton Luzern will 25 Millionen Franken für Härtefälle sprechen. Drei Millionen Franken sind à fonds perdu vorgesehen. Das Geld soll nur Firmen zugute kommen, die alle anderen Optionen ausgeschöpft haben. Verschiedene Seiten bezweifeln, dass die Summe reichen wird.

Der Luzerner Regierungsrat beantragt beim Kantonsrat wie angekündigt einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2020 in der Höhe von 25 Millionen Franken. Das Geld soll Firmen zugute kommen, die finanziell besonders stark unter der Coronakrise leiden.

Das Dekret wird dem Kantonsrat in der Dezembersession vorgelegt, wie der Regierungsrat mitteilt. In dieser Summe ist der Bundesbeitrag von 8,58 Millionen Franken enthalten.

Noch im Dezember plant der Regierungsrat die kantonale Härtefalllösung auf dem Verordnungsweg zu verabschieden, damit die Luzerner Unternehmen Anfang nächstes Jahr – beispielsweise mit Bürgschaften und à-fonds-perdu-Beiträgen – unterstützt werden können. Für zweitere Beiträge sind drei Millionen Franken vorgesehen.

Kriterien für Härtefall-Unterstützung

Welche Firmen Geld erhalten, ist noch nicht im Detail geklärt. Die Kriterien für die zu unterstützenden Unternehmen werden aktuell ausgearbeitet. Für die Umsetzung der Härtefallmassnahmen hat der Regierungsrat die folgenden Rahmenbedingungen formuliert:

  • Die Mittel sollen die nachhaltige Erholung der Luzerner Volkswirtschaft fördern.
  • Die Mittel sollen dazu beitragen, bestehende Geschäftsmodelle zukunftsfähig zu gestalten.
  • Die Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo nicht bereits andere Hilfsinstrumente der öffentlichen Hand bestehen.
  • Die Härtefallmassnahmen sollen nur zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Mittel – dazu gehören auch Einsparungen und Effizienzsteigerungen der betroffenen Firmen sowie Kapitalerhöhungen und andere privatwirtschaftliche Finanzierungsmassnahmen – nachweislich ausgeschöpft sind.
Das Geld wird kaum reichen

«25 Millionen sind deutlich zu wenig. Der Bundesratsbeschluss vom letzten Mittwoch
zeigt es klar: Die Luzerner Wirtschaft muss mit 50 Millionen gestützt werden.» Die Luzerner SP reagiert prompt auf die Härtefall-Regelung des Kantons Luzerns in der vorliegenden Form. Sie fordert unter anderem eine Erhöhung der A-fonds-perdu Beiträge (zentralplus berichtete) wie dies etwa in Zug der Fall ist.

Sie hält weiter eine Verschärfung der Kriterien des Bundesrats unangebracht und fordert unbürokratische Hilfe. Zudem sollen auch kleinere Unternehmen mit weniger als 50'000 Franken Jahresumsatz in den Genuss von Untersttzung kommen.

Neben der SP geht auch die Luzerner Hotellerie davon aus, dass die vorgesehenen Beträge und die Geschwindigkeit, mit der sie gesprochen werden können, nicht reichen wird (zentralplus berichtete), um tatsächlich wirksam zu sein.

17 Millionen Franken für den Kulturbereich

Eine weitere Entlastung stellt der Kanton auch im Kulturbereich in Aussicht. Mit der Verabschiedung der Covid-19-Kulturverordnung schuf der Bund im Oktober die rechtlichen Grundlagen, um die per Notrecht beschlossenen Massnahmen aufrecht erhalten zu können.

Dies betrifft einerseits die Lebenskostenzuschüsse für Kulturschaffende bei Suisseculture Sociale, die Unterstützung für Kulturvereine im Laienbereich bei ihren Dachverbänden und Ausfallentschädigungen für Kulturnehmen in ihren jeweiligen Kantonen.

Wie die Luzerner Regierung mitteilt, werden die Gesuche um Ausfallentschädigung, die bis am 20. September eingegangen sind, bis Ende Jahr mehrheitlich abgeschlossen sein, spätestens aber per Ende März 2021. Die von Bund und Kanton Luzern gesprochenen Mittel von maximal 17 Millionen Franken würden voraussichtlich für die Entschädigungen ausreichen.

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