Mehrere Raserfälle in Luzern

Harte Strafen für Schnellfahrer

Eine «Geldmaschine»: Eines der modernen semistationären Radargeräte. Der Kanton Zug hat das gleiche Modell.

(Bild: hch)

Auf der Landstrasse mit 172, 167 oder mit 160 Stundenkilometern unterwegs, oder in der 30er-Zone mit 96 Stundenkilometern geblitzt: Gleich vier Raser standen in diesen Tagen vor dem Luzerner Kriminalgericht. Die Fälle weisen Parallelen auf.

Rund 500 Raser mussten letztes Jahr schweizweit den Führerschein abgeben, 15 davon im Kanton Luzern. Vier Schnellfahrer standen in den letzten Tagen vor den Schranken der Luzerner Gerichte. Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung leistete sich dabei ein Schweizer. Das ist kein Zufall: Auch letztes Jahr schon besassen zwei Drittel der registrierten Schnellfahrer den Schweizer Pass. Im März 2013 wurde er morgens um 10 Uhr mit seinem Ford Focus in Ohmstal geblitzt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern überschritt er dabei um netto 92 Stundenkilometer; vor Abzug der Toleranz war er somit mit gegen 180 Stundenkilometern unterwegs.

Auto als Tatwaffe eingezogen

Sein Arbeitgeber, ein Garagist in Sursee, beschreibt ihn als vernünftigen und vorbildlichen Fahrer. Dies im Widerspruch zur Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift wirft ihm vor, auf der Nebenstrasse mit diversen Schlaglöchern ein hohes Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen zu sein. Dieses Risiko brachte ihm eine Hausdurchsuchung, eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie eine Busse von 1’300 Franken ein. Der Wagen wurde sichergestellt und verkauft, der Erlös von 20’000 Franken wird ihm nach Abzug der Gerichtsauslagen ausbezahlt.

Was ist ein Raser?

Seit 2013 gilt in der Schweiz eines der härtesten Rasergesetze Europas. Als Raser gilt, wer die Höchstgeschwindigkeit in 30er-Zonen um 40 km/h, innerorts um 50 km/h, ausserorts um 60 km/h, und auf Autobahnen um 80 km/h überschreitet.

Dafür werden Freiheitsstrafen von einem bis vier Jahren sowie Geldbussen ausgesprochen.

«Die Staatsanwaltschaft kann ein Auto nach einem Raservorfall als Tatwaffe beschlagnahmen», erklärt der Kommunikationsbeauftragte der Luzerner Staatsanwaltschaft, Simon Kopp, das Vorgehen. «Das wird in den meisten Fällen gemacht, sobald es sich um einen Raser nach Definition handelt» (siehe Box). Gibt das Gericht dem Antrag statt, wird sein Wagen durch eine Garage verkauft. Hausdurchsuchungen würden dann durchgeführt, wenn Hinweise darauf bestehen, dass der Beschuldigte dokumentierte Raserfahrten auf Computer, Sticks oder anderen Datenträgern bei sich zu Hause aufbewahre.

Nicht nur bei der Nationalität, auch mit einem Alter von 29 Jahren entspricht er dem Bild des «typischen» Luzerner Rasers von durchschnittlich 31 Jahren. Etwas älter war der Fahrer eines BMW Touring, der im Juni 2013 ebenfalls morgens in Eschenbach unterwegs war. Er überschritt dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern um netto 80, seine Tachonadel zeigte also rund 165.

Ausweisentzug auf unbestimmte Zeit

Da der 43-Jährige bereits mehrfach vorbestraft war, unter anderem wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand, hat ihn das Gericht mit 18 Monaten und einer Busse von 1’500 Franken bestraft. Seinen Wagen durfte er behalten.

Während der Vollzug der Freiheitsstrafe bedingt gewährt wird, musste der Schweizer seinen Ausweis abgeben. «Der Führerausweis wird in Raserfällen grundsätzlich immer auf unbestimmte Zeit entzogen. Die minimale Dauer beträgt im Normalfall zwei Jahre», erklärt Peter Kiser, Dienststellenleiter des Strassenverkehrsamts Luzern. Noch härter trifft es einen Wiederholungstäter. Sein Ausweis wird für mindestens 10 Jahre einbehalten. Ausserdem muss er nach einem Entzug von mehr als 5 Jahren die gesamte Führerprüfung wiederholen.

Mit 167 Stundenkilometern war ein anderer Schnellfahrer im August letzten Jahres in Inwil LU unterwegs – ebenfalls Vormittags und ebenfalls ausserorts. Der 60-jährige Aargauer wurde bereits zweimal wegen grober Verkehrsregelverletzung verurteilt, wobei die Geschwindigkeitsüberschreitungen in  den Jahren 2006 und 2007 auf der Autobahn gemessen wurden. Diesmal wurde er mit einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer Busse von 2000 Franken bestraft. Allerdings wurde die Bewährungsfrist auf 5 Jahre festgelegt. Sein Wagen – ein Mercedes Benz SL55 AMG – wurde beschlagnahmt und für 22’000 Franken verkauft.

93 statt 30 Stundenkilometer

Seinen Wagen behalten durfte hingegen ein 33-jähriger Portugiese, trotz zweier dokumentierter Schnellfahrten. Besonders gravierend war dabei eine Fahrt im Juli nachts an der Luzerner St. Karlistrasse, als er in der 30er-Zone mit netto 93 Stundenkilometern in die stationäre Radarfalle tappte. Nicht einmal drei Wochen später wurde er in Alpnachstad von einem Radarkasten erfasst, diesmal mit 126 statt der erlaubten 80 Stundenkilometern. Resultat der beiden Fahrten: 18 Monate Freiheitsstrafe und 2500 Franken Busse.

Ob die Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitungen mit der anfangs 2013 eingeführten Gesetzesverschärfung abgenommen haben, vermochte der Kommunikationsbeauftragte der Luzerner Staatsanwaltschaft nicht zu sagen. Auch nicht, wie häufig das Auto beschlagnahmt wird. «Dies ist jedoch meistens der Fall», sagt Simon Kopp. Was übrigens auch für Motorräder gilt, wie ein 28-jähriger Deutscher vor zwei Wochen feststellen musste. Er wurde im Feierabendverkehr auf der Kantonsstrasse zwischen Gisikon und Inwil mit über 150 Stundenkilometern erwischt. Da er über keinen gültigen Fahrausweis verfügte, hat die Polizei nicht nur seine BMW F800GS beschlagnahmt, sondern auch gleich den Fahrer festgenommen.

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