Schlägerei vor Spiel FCL – Genk

Harte Strafe für FCL-Fan

Wie hier letztes Jahr an der Moosmattstrasse musste die Polizei auch vor dem Spiel FCL gegen Genk Mitte 2012 einschreiten. (Bild: zvg)

Mitgegangen, mitgefangen: Er war zwar dabei, als es 2012 zwischen luzerner und belgischen Fussballanhängern krachte, selber hat er aber keine Gewalt ausgeübt. Trotzdem wird der FCL-Fan nun zu einer hohen Strafe verurteilt. Die acht Wochen gemeinnütziger Arbeit hat er speziell wegen seiner Vorstrafen aufgebrummt bekommen.

Die Luzerner Justiz geht hart gegen Fussballfans vor, die sich an Ausschreitungen beteiligen. Kürzlich wurde ein randalierender FCL-Fan zu einer Busse von satten 17’000 Franken verurteilt (zentral+ berichtete). Diesen Montag nun hat das Kantonsgericht ein weiteres rechtskräftiges Urteil bekannt gegeben, das eine ähnlich happige Strafe vorsieht. Es bezieht sich auf eine Auseinandersetzung vom August 2012. Damals kam es in der Stadt zu einer kurzen Keilerei zwischen Fans des FCL und des KRC Genk – die Belgier waren aufgrund eines Europa-League-Qualifikationsspiels zu Gast in Luzern.

360 Stunden lang gratis arbeiten

Ein heute 24-jährige Mann aus dem Kanton Luzern ist wegen Landfriedensbruch und Hinderung einer Amtshandlung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 110 Franken verurteilt worden. Dies würde 9900 Franken ausmachen. Auf eigenen Wunsch und mit Einverständnis des Gerichts wird der Mann aber 360 Stunden lang gemeinnützige Arbeit leisten. Das entspricht einer Arbeitszeit von gut acht Wochen. Die Verfahrenskosten von gut 6’800 Franken muss der vorbestrafte Luzerner aber der Justiz trotzdem überweisen.

Der Vorfall ereignete sich vor dem Fussballspiel am 23. August 2012 um etwa 17 Uhr in der Luzerner Kronengasse nahe beim Regierungsratsgebäude. Zuvor hatten laut Urteil des Kantonsgerichts die FCL-Fans, die beim Restaurant Opus standen, die Genk-Fans, die sich gegenüber am anderen Reussufer aufhielten, «mit Gesten provoziert». Das stachelte rund 60 Belgier dazu an, die Konfrontation mit den Luzernern zu suchen. Via Reussbrücke marschierten sie zu den FCL-Anhängern. Etwa 20 vermummte Luzerner Chaoten stellten sich ihnen in den Weg. Es kam zu einer kurzen Keilerei, danach ergriffen die FCL-Fans die Flucht. Der nun verurteile 24-Jährige lief dabei in die Arme zweier Polizisten, die ihn trotz Gegenwehr verhaften konnten.

Nur aus Neugier dabei?

Das Spezielle daran: Der Luzerner beteiligte sich gar nicht aktiv an der Prügelei. Er war zwar vermummt und Teil des Mobs, hat sich aber der Flucht seiner Kollegen angeschlossen, bevor er sich selber mit einem Belgier schlagen konnte. Doch für das Kantonsgericht war klar, dass der Mann die Auseinandersetzung gesucht und sich anschliessend gegen die Festnahme durch die Polizei gewehrt hat. Der Verurteilte selber sagte aus, er habe die Ereignisse «lediglich aus Neugier» kurz beobachtet und sich dann entfernt. Die blau-weisse Sturmmaske habe er «aus Gründen der Anonymität» getragen.

Eigentlich, anerkannte selbst das Gericht, hat der Luzerner an diesem Nachmittag «kein besonders hohes Verschulden» begangen. Auch hat er sich, wie erwähnt, «nicht direkt an den Gewalttägigkeiten der Gruppe beteiligt». Deshalb sei seine Tat «im untersten Schwerebereich» anzusiedeln.

Dass das Gericht trotzdem eine so hohe Strafe über ihn verhängte, hat mit den Vorstrafen des Luzerners zu tun. So wurde er zwischen 2009 und 2011 schon drei Mal wegen Vergehen an Fussballspielen verurteilt. Unter anderem hat er einmal ein Stadionverbot missachtet, was zu einer Anklage wegen Hausfriedensbruch führte.

Gericht befürchtet Rückfallgefahr

Normalerweise schiebt das Gericht den Vollzug von gemeinnütziger Arbeit auf (bedingte Strafe). Unbedingte Strafen werden nur ausgesprochen mit der Absicht, den Täter von weiteren Delikten abzuhalten. Doch beim 24-jährigen Luzerner beharrte das Gericht darauf, dass der Mann die Strafe auch tatsächlich abarbeiten muss. Sein Lebenslauf führe zu einer «deutlich negativen Einschätzung der Rückfallgefahr».

«Das Gericht erachtet den Vollzug der gemeinnützigen Arbeit als notwendig, um den Beschuldigten künftig von weiteren Vergehen oder Verbrechen bereits bekannter Art abzuhalten.»

Aus dem Urteil des Kantonsgerichts

Der Mann habe sich bislang trotz mehrerer Verurteilungen nicht von weiteren Straftaten abhalten lassen. Obwohl er sich seit der letzten Tat korrekt verhalten habe, erachtet das Gericht «den Vollzug der gemeinnützigen Arbeit als notwendig, um den Beschuldigten künftig von weiteren Vergehen oder Verbrechen bereits bekannter Art abzuhalten», begründet das Kantonsgericht.

Gang durch die Gerichte

Dass dieser Fall erst jetzt, drei Jahre nach der Tat, abschliessend entschieden wurde, hat mit verschiedenen Rekursen und Einsprachen gegen vorgängige Gerichtsurteile zu tun. So hat der Luzerner zuerst gegen einen Ende 2012 erlassenen Strafbefehl Einsprache erhoben. Weil er auch mit dem neuen Strafbefehl nicht einverstanden war, musste sich Anfang 2014 das Bezirksgericht mit der Tat befassen. Dieses sprach den Mann von allen Anklagepunkten frei. Damit war jedoch die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Nun hat das Kantonsgericht ein Urteil gefällt, das von allen Beteiligten akzeptiert wurde.

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