Hanfbauer verliert vor Bundesgericht

Ein St. Galler Hanfbauer hat vor Bundesgericht BGer eine Niederlage erlitten. Der Mann wurde ursprünglich vom Kantonsgericht wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er baute seit Jahren Industriehanf an und stellte daraus Sirup und Hanflikör her. Damit verdiente er bis zu 25’000 Franken pro Monat. Der Mann war der Meinung, bei der Messung des berauschenden Stoffes in Hanf fehle es an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage. Das BGer folgte nun jedoch der Vorinstanz: Die entsprechende Verordnung halte klar fest, welche Hanfpflanzen als Betäubungsmittel gelten würden.

Quelle:swisstxt
Hanfbauer verliert vor Bundesgericht
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon