Hanfbauer verliert vor Bundesgericht
Ein St. Galler Hanfbauer hat vor Bundesgericht BGer eine Niederlage erlitten. Der Mann wurde ursprünglich vom Kantonsgericht wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er baute seit Jahren Industriehanf an und stellte daraus Sirup und Hanflikör her. Damit verdiente er bis zu 25’000 Franken pro Monat. Der Mann war der Meinung, bei der Messung des berauschenden Stoffes in Hanf fehle es an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage. Das BGer folgte nun jedoch der Vorinstanz: Die entsprechende Verordnung halte klar fest, welche Hanfpflanzen als Betäubungsmittel gelten würden.
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