Handydaten von Asylsuchenden auswerten
Der Bund soll künftig Handys und Tablets von Asylsuchenden zur Identitätsprüfung auswerten dürfen. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats SGK hat eine entsprechende Änderung des Asylgesetzes mit 17 zu 8 Stimmen in die Vernehmlassung geschickt, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Zuvor hatten National- und Ständerat einem Vorstoss aus den Reihen der SVP zugestimmt. Nach Angaben des Bundes können bis zu 80 Prozent aller Asylsuchenden in der Schweiz ihre Identität nicht mit Ausweispapieren belegen. Andere Staaten wie Deutschland, Dänemark und Finnland würden schon heute Handy- und Laptopdaten systematisch auswerten, so eine Mehrheit der SKG.
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