Hässlich und gefährlich?

Handyantennen: Luzerner Stadtrat will keine Regulierung

Jede Antenne strahlt. Die Initianten «Für Ordnung statt Wildwuchs beim Mobilfunk» wollen, dass die Stadt aktiv in den Bewilligungsprozess eingreift. (Bild: fotalia / Oliver Boehmer)

Eine Initiative fordert, dass der Bau von Handyantennen in der Stadt Luzern zusätzlich reglementiert wird. Die Stadt soll mehr Einfluss nehmen und geeignete Standorte definieren. Doch der Stadtrat will davon nichts wissen. Er übernimmt die Argumente der Anbieter. 

Guter Handyempfang hat auch seine Schattenseiten. Die Antennen sehen oft grauenhaft aus und viele haben Angst vor gesundheitlichen Risiken. Darüber sind sich die Urheber der Initiative «Für Ordnung statt Wildwuchs beim Mobilfunk» einig. Es sei deshalb dringend notwendig, dass die Stadt Luzern dem Beispiel von anderen Luzerner Gemeinden folge und den Antennenbau reglementiere. Die Volksabstimmung ist für den 5. Juni 2016 vorgesehen. 

Hinter der Initiative stehen Privatpersonen, welche sich in mehreren Wohnquartieren der Stadt gegen den Bau von Mobilfunkantennen wehren. «Die Flut an Baugesuchen für Antennenanlagen in der Stadt Luzern wird anhalten beziehungsweise sollen sogar noch zunehmen», schreiben die Initianten.

Die übertragene Datenmenge steige konstant an. «Antennen müssen dort gebaut werden, wo die Nebenwirkungen möglichst gering sind», so die Forderung an die Behörden. Die Stadt Luzern verzichte darauf, bei der Planung der Antennenstandorte aktiv mitzuwirken.

Konkret soll die Stadt Luzern in der Bau- und Zonenordnung Vorgaben für Antennenstandorte erlassen, die auf einem Kaskadenmodell aufbauen würden. Will heissen: Es soll eine Reihenfolge für den Bau von Handyantennen eingeführt werden. Nach dieser wäre ein Standort für eine Antenne in einem Gebiet höherer Priorität nur zulässig, wenn sie sich nicht in einem anderen aufstellen liesse. 

 

Diese Ordnung wäre wie folgt: 1. Wohnzone mit Ortsbildschutzzone (A und B, gelb); 2. Wohnzone; Wohn- und Arbeitszone (grau-gelb); 3. Zone für öffentliche Zwecke, Schulen und Krankenhäuser (grau); 4. Arbeitszone (blau); 5. Zone für öffentliche Zwecke und übrige; Kernzone; Zone für Sport- und Freizeitanlagen; Grünzone; Wald (nicht Gegenstand des Kaskadenmodells).

Im Jahr 2012 hat das Bundesgericht das Kaskadenmodell für rechtens erachtet. Kriens und Rothenburg haben ein Kaskadenmodell eingeführt. Emmen, Sempach und Sursee prüfen die Einführung.

Stadtrat sieht keinen Handlungsbedarf

Der Luzerner Stadtrat will das nicht. Er lehnt die Initiative ab. Aufgrund der topografischen Lage und der Zonierung der Stadt müssten dadurch in Luzern entweder mehr Mobilfunkanlagen aufgestellt oder die Mobilfunkanlagen mit höheren Sendeleistungen ausgestattet werden, so die Begründung. Die Initiative wird voraussichtlich am Donnerstag, 25. Februar 2016, im Grossen Stadtrat behandelt.

In dem am Mittwoch publizierten Bericht und Antrag ans Parlament übernimmt der Stadtrat die Argumentation von Swisscom, Sunrise & Co. Eine steigende Datenmenge verlange nach dem Ausbau des Mobilfunknetzes. «Damit die Anbieter ihren Versorgungsauftrag erfüllen können, benötigen sie eine technisch einwandfrei funktionierende Infrastruktur, insbesondere auch Mobilfunkanlagen. Die Mobilfunkanlagen sollen dabei möglichst nahe an der Konsumentin und am Konsumenten platziert werden, damit die Sendeleistungen minimiert werden können», so der Stadtrat.

Die Gemeinden, welche das Kaskadenmodell eingeführt haben, seien mit der Stadt Luzern von der Zonierung und der Topografie her nicht vergleichbar. Der Kanton Basel-Stadt habe 2013 die Einführung eines Kaskadenmodells abgelehnt.

Eine Reglementierung würde dazu führen, dass von «nicht optimalen Standorten in die Wohn- und Arbeitszone und die Wohnzone gesendet werden müsste», was tendenziell zu einer höheren Anzahl von Mobilfunkanlagen und zu höheren Sendeleistungen führen würde. Gleichzeitig würde auch das Handy mehr Sendeleistung aussenden und daher die Nutzerin und den Nutzer stärker der Mobilfunkstrahlung aussetzen.

Weil sich eine grosse Anzahl von Konsumentinnen und Konsumenten in der Wohnzone und der Wohn- und Arbeitszone aufhalte, sei es wichtig, dass die Mobilfunkanlagen in diesen oder am Rand dieser Zonen aufgestellt werden können.

Kuscht die Stadtregierung vor der Wirtschaft? «Nein», erwidert Stadträtin Manuela Jost. Das Kaskadenmodell sei für die Stadt nicht das Richtige. «Die Stadt will dasjenige Modell anwenden, das aus gesundheitlicher, umweltrechtlicher sowie planungs- und baurechtlicher Sicht am besten für die Bevölkerung ist. Das Kaskadenmodell vermag dies in der Stadt Luzern mit ihrer spezifischen Zonierung und Topografie nicht einzulösen.» Einmal jährlich treffe sich die Stadt mit den Mobilfunkanbietern, danach erfolge die Standortdiskussion und zuletzt der Baubewilligungsprozess. 

Über 100 Antennen in der Stadt

In der Stadt Luzern stehen rund 100 Mobilfunkantennen, mit den zusätzlichen und versteckten Funkzellen sind es weit über 100 (zum Artikel von zentral+). Viele Bürgerinnen und Bürger fürchten eine gesundheitsschädigende Auswirkung der elektromagnetischen Strahlung (siehe Box). Diese könne nicht ausgeschlossen werden, so die Initianten.

Antennen und kleinere Funkzellen in der Stadt Luzern

Antennen und kleinere Funkzellen in der Stadt Luzern

Zugelassen sind nur Anbieter, die vom Bund eine Konzession erhalten haben, wie Swisscom, Salt und Sunrise. Die Antennenanlagen müssen die Grenzwerte zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung einhalten. Ebenso gelten die Vorschriften des Natur- und Heimatschutzes, des Waldrechtes und die Bestimmungen der Bau- und Zonenordnungen. 

 

Wie stark ist der Elektrosmog?

Für die Strahlung von Handyantennen gelten klare Regeln. Die Schweizer Grenzwerte sind um das Zehnfache tiefer als diejenigen der EU. Belegte wissenschaftliche Studien über die direkte Gefährdung der Gesundheit gibt es bis anhin keine.

Gemäss Angaben des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) sendet nicht jede Mobilfunkantenne gleichförmig in alle Richtungen. Daher ist für die Bewertung der Strahlungsbelastung nicht nur der Abstand zur Antenne von Bedeutung, sondern auch die Strahlungsrichtung.

Während der Nacht strahlt praktisch nur ein Steuerkanal. Im Laufe des Vormittags steigen mit der Zahl der übermittelten Gespräche und der zugeschalteten Verkehrskanäle auch die Immissionen an. Ihren Höhepunkt erreicht die Strahlenbelastung im Laufe des Nachmittags oder am frühen Abend (siehe auch www.bafu.admin.ch).

Einfluss auf den Körper

Mit der Handystrahlung entstehen sogenannte niedrig frequentierte Magnetfelder. Sie durchdringen den menschlichen Körper. Bei sehr starken Magnetfeldern können als Folge dieser Ströme akute Nervenreizungen auftreten, so das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Um solche Effekte zu verhindern, hat die internationale Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung ICNIRP einen Grenzwert empfohlen. Der kritische Schwellenwert für die Erregung des Zentralnervensystems durch Handys liegt 50 Mal höher als dieser Grenzwert. Aber: Die Batterie und Elektronikströme an den Handys selber können diese Grenzwertempfehlungen unter Umständen überschreiten. 

 

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