400 Fälle pro Jahr – aber kaum Präventionsarbeit

Häusliche Gewalt: Jetzt rüstet der Kanton Luzern wieder (etwas) auf

Die Luzerner Polizei war 2018 442-mal wegen häuslicher Gewalt im Einsatz. (Bild: Screenshot Präventionsvideo Kantonspolizei Solothurn)

Mindestens einmal täglich rückt die Luzerner Polizei wegen häuslicher Gewalt aus. Politikerinnen wollen das nicht länger hinnehmen. Nachdem die Regierung die Ressourcen für die Prävention vor drei Jahren massiv kürzte, hat sie nun ein Einsehen.

Beinahe alle zwei Wochen kommt es in der Schweiz zu einem Todesfall im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Hinter den verschlossenen Türen von Herrn und Frau Schweizer kommt es jeden Tag zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, sexuellem Missbrauch sowie psychischen und physischen Übergriffen – auch wenn das kaum einer sehen will.

Was hat der Kanton Luzern dieser Entwicklung entgegenzusetzen? Im Moment relativ wenig. Im Frühling 2017 wurde im Zuge eines Sparpakets die Präventionsarbeit praktisch abgeschafft. Die Koordinationsstelle stampfte man auf zehn Stellenprozente zusammen. Der seit Jahren etablierte runde Tisch «Häusliche Gewalt», an dem sich Polizei, Frauenhaus, Opferberatung und weitere Stellen regelmässig austauschten, wurde abgeschafft. Und dies, obwohl in Luzern die Polizei rund 400 Mal pro Jahr wegen häuslicher Gewalt ausrückt (zentralplus berichtete).

Sparmassnahme wird rückgängig gemacht

Doch das Thema lässt Luzerner Politikerinnen keine Ruhe. Gleich vier Vorstösse reichten sie dazu ein. So fordert etwa SP-Kantonsrätin Helene Meyer-Jenni in einem Postulat, dass die Personalressourcen für die Koordinationsstelle wieder auf 50 Prozent aufgestockt werden.

Nur wenige Monate nachdem der Kanton Luzern verkündete, im Bereich der Bekämpfung der häuslichen Gewalt zu sparen, entschied sich das eidgenössische Parlament nämlich für das Gegenteil. Es beschloss mehrere Gesetzesänderungen, um Opfer von Gewalt, Drohungen oder Stalking besser zu schützen.

Diese treten am ersten Juli dieses Jahres in Kraft. Unter anderem kann die Strafbehörde dann anordnen, dass beschuldigte Personen ein Lernprogramm gegen Gewalt besuchen. Um dem gerecht zu werden, braucht es zusätzliche Ressourcen.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat deshalb bereits auf den 1. März 2020 im Bereich Gewaltprävention eine Stellenerhöhung um 20 Prozent vorgenommen, wie aus der Vorstossantwort der Regierung hervorgeht. Auf 2021 ist eine weitere Erhöhung um 20 Prozent bei der Koordinationsstelle Gewaltprävention und Bedrohungsmanagement ebenfalls im Aufgaben- und Finanzplan vorgesehen. Die getätigten Einsparungen werden demnach rückgängig gemacht.

Lernprogramme machen nur bei minimaler Problemeinsicht Sinn

Zu den erwähnten Lernprogrammen stellte SP-Kantonsrätin Melanie Setz verschiedene Fragen an die Regierung. Denn schon bislang konnten Gerichte und Staatsanwaltschaften solche anordnen. Beispielsweise als Auflage während einer Probezeit, wenn eine Person wegen häuslicher Gewalt eine Strafe auf Bewährung bekommen hat.

Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass letztes Jahr 27 solcher Pflichtberatungen durchgeführt worden sind. Durchschnittlich dauerten diese 8,7 Stunden. Systematisch angeordnet werden solche «Therapien» derzeit nicht. Und zwar, weil sie nicht in jedem Fall Sinn machen, wie die Regierung schreibt. «So ist vorab eine minimale Kooperationsbereitschaft und Problemeinsicht der beschuldigten Person notwendig, damit das Lernprogramm seinen Nutzen entfalten kann», heisst es in der Vorstossantwort.

Leidende Kinder werden künftig systematisch erfasst

Der dritte Vorstoss zur häuslichen Gewalt stammt von SP-Kantonsrätin Pia Engler. Sie sorgt sich besonders um Kinder und Jugendliche, die in den betroffenen Familien leben. Sie wollte von der Regierung wissen, wie die kantonalen Behörden sicherstellen, dass sie nicht vergessen werden.

Wie sich nun zeigt, rennt Engler damit offene Türen ein. Opferberatung und Polizei machen zwar schon heute Gefährdungsmeldungen an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb), wenn sie mitbekommen, dass das Wohl der Kinder durch Gewalt in der Familie gefährdet sein könnte. Ab Sommer 2020 wird jedoch systematisch erfasst, ob auch betroffene Kinder und Jugendliche Hilfe und Unterstützung brauchen.

Interne Weiterbildungen sind geplant

Pia Engler hat neben ihrer Anfrage zudem ein Postulat eingereicht. Darin fordert sie, dass die Schulung von Fachpersonen aus Justiz, Gesundheit und dem Sozialbereich zum Thema häusliche Gewalt verstärkt wird. Der Bundesrat hat hierfür ab 2021 einen Beitrag von drei Millionen in Aussicht gestellt. Diese sollen nun abgeholt und eingesetzt werden.

Dieses Anliegen jedoch lehnt die Regierung ab. Sie verweist darauf, dass wegen der erwähnten Gesetzesänderung ohnehin interne Schulungen zu dem Thema vorgesehen sind. Auch Vernetzungsangebote bestehen bereits, so hätte beispielsweise letzten Mittwoch im Rahmen der Reihe «Luzerner Dialog Sozialpolitik» eine grössere Tagung stattfinden sollen, die nun auf September verschoben wurde.

Was die Bundesgelder angeht, so sei es noch zu früh, entsprechende Anträge zu stellen. Die Eingabetermine für Gesuche starte erst ab 2021.

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