Die Hälfte der Verfahren wird eingestellt

Häusliche Gewalt: Die Täter kommen davon, der Kanton Luzern muss zahlen

Die Luzerner Polizei war 2018 442-mal wegen häuslicher Gewalt im Einsatz. (Bild: Screenshot Präventionsvideo Kantonspolizei Solothurn)

Fast wöchentlich gehen bei der Staatsanwaltschaft Luzern Anzeigen wegen häuslicher Gewalt ein. Mehr als die Hälfte der Fälle muss sie einstellen, weil viele Opfer einen Rückzieher machen. Den Kanton kommt das teils teuer zu stehen, wie ein aktueller Fall zeigt.

Kinderlachen hört man selten in den Räumen des Bezirksgerichts Luzern. An diesem Tag im Februar 2018 ist es anders. Eine Frau sitzt zusammen mit ihrem Mann und zwei kleinen Kindern im Wartesaal. Was für eine harmonische Familie, könnte man denken. Und genau dieser Eindruck soll auch vermittelt werden.

Der Mann muss sich vor Gericht verantworten, weil er seine Frau monatelang misshandelt haben soll. Geschlagen. Getreten. An den Haaren gezogen. Mit dem Tod bedroht. Im Juni 2016 ist die Kosovarin, die kaum ein Wort Deutsch spricht, ins Frauenhaus geflüchtet. Eine Rechtsmedizinerin stellte verschiedenste Verletzungen fest, die der Frau über eine längere Zeit zugefügt worden waren. Sie hatte Hautabschürfungen, Rötungen und Blutergüsse am ganzen Körper.

Ein klarer Fall, könnte man meinen. Und doch wird der Mann am Ende dieser Geschichte der Sieger sein.

Verletzungen wegen Depressionen selber zugefügt?

Vor Gericht behauptet der Beschuldigte selbstbewusst, seine Frau habe sich diese Verletzungen selber zugefügt. Sie habe Depressionen gehabt.

Letzteres glaubt man sofort. Die Frau ist ganz in einen schwarzen Schleier gehüllt, als der Richter sie in den Saal bittet. Obwohl sie noch keine vierzig ist, bewegt sie sich wie eine alte Frau. Sie hat dunkle Augenringe und wirkt sehr müde. Ihr Blick ist leer.

«Ich bin der Meinung, dass das Strafverfahren gegen meinen Mann ausgesetzt werden sollte», gibt sie zu Protokoll. «Ich habe zwei Töchter, zudem sorge ich für die weiteren drei Kinder meines Ehemannes. Wir möchten mit ihm zusammen sein.» Probleme gebe es in der Ehe keine. Sie wisse nicht, wie es zu den Verletzungen gekommen sei. «Aber mein Mann hat das nicht gemacht.»

Bezirksgericht schenkt dem Mann keinen Glauben

Die Aussagen sind unglaubwürdig. Das weiss auch der Verteidiger. Umso mehr legt er sich ins Zeug, um seinen Mandanten herauszuboxen. «Sehen sie nur», sagt er zum Richter, mit Blick auf die beiden Kleinkinder. «Hier sitzt eine ganze Familie auf der Anklagebank!»

SP fordert mehr Mittel für die Prävention
Das Thema häusliche Gewalt ist an der nächsten Sitzung des Kantonsrates vom 9. September traktandiert. SP-Kantonsrätin Ylfete Fanaj hat einen Vorstoss zur Umsetzung der «Istanbul-Konvention» im Kanton Luzern eingereicht. Diese verpflichtet die Behörden, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt aktiv zu bekämpfen. Anders als die SP sieht die Luzerner Regierung derzeit keinen Anlass, die Bemühungen in der Prävention zu verstärken. Die Schweizerische Konferenz gegen häusliche Gewalt sei derzeit an einer Bestandesaufnahme, die zeigen werde, ob im Kanton Luzern in einzelnen Bereichen noch Verbesserungspotenzial bestehe. Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass die Luzerner Polizei letztes Jahr 442 Mal wegen häuslicher Gewalt im Einsatz stand. Die Opferberatung beriet 371 Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden waren. Von den 263 eröffneten Verfahren wurden 147 (56 Prozent) eingestellt.

Vor der Gerichtsverhandlung hat die Frau gegenüber den Behörden ausgesagt, sie sei täglich geschlagen und mehrfach vergewaltigt und eingesperrt worden. Nun folgt die Kehrtwende. Diese Aussagen habe sie erfunden, um im Frauenhaus übernachten zu dürfen, behauptet sie nun. Der Anwalt doppelt nach: Es gebe keine Beweise dafür, dass die Frau Opfer von Gewalt geworden sei.

Beim Bezirksgericht hinterlässt das Theater einen zweifelhaften Eindruck. Es verurteilt den Sozialhilfeempfänger, der bereits wegen häuslicher Gewalt gegenüber seinen vorherigen Frauen aufgefallen und auch vorbestraft ist, zu einer Busse von 500 Franken.

Der Staat trägt die Gerichts- und Anwaltskosten von 12'000 Franken

Der Mann zieht das Urteil ans Kantonsgericht weiter. Dieses sistiert das Verfahren auf Wunsch der Ehefrau. Zwar handelt es sich bei Tätlichkeiten und Drohungen in einer Ehe um Straftaten, die von Amtes wegen verfolgt werden. Gerichte können gemäss dem Schweizerischen Strafgesetzbuch das Verfahren aber einstellen, um die «negativen Folgen einer Strafverfolgung für das Opfer zu korrigieren». Wenn das Opfer dies ausdrücklich wünscht.

Um sicherzugehen, dass das Opfer aus freien Stücken handelt, schreibt das Gesetz vor, dass der Entscheid innerhalb einer Frist von sechs Monaten nochmals überdacht werden kann. Erst danach wird das Verfahren definitiv eingestellt. Das kommt häufig vor. Letztes Jahr in 56 Prozent der 263 Fälle von häuslicher Gewalt.

Im vorliegenden Fall passiert genau das. Vor wenigen Wochen bestätigte das Kantonsgericht die Einstellung des Verfahrens. Die Ehefrau habe mehrfach beantragt, dass von einer Strafe abzusehen sei. «Dabei entstand für das Gericht nicht der Eindruck, dass ihr Antrag nicht ihrem freien Willen entsprechen würde», heisst es in dem Entscheid.

Und so bleibt der Mann nicht nur vor Strafe bewahrt, sondern auch vor Gerichts- und Anwaltskosten in der Höhe von fast 12'000 Franken. Die trägt nun nämlich der Staat.

Wie zentralplus weiss, handelt es sich bei der derzeitigen Ehefrau um die dritte Gattin des Mannes, die er nach seiner Einbürgerung in die Schweiz geholt hat. Schon die beiden ehemaligen Frauen sollen sich in der Zeit, als sie mit dem Mann verheiratet waren, an die Behörden gewandt und Vorwürfe wegen häuslicher Gewalt erhoben haben.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


2 Kommentare
  • Profilfoto von Alois
    Alois, 31.08.2019, 15:42 Uhr

    Verursachergerecht müssten dann nicht die anzeigenden Personen die Kosten übernehmen? Finde es nicht in Ordnung, dass die Allgemeinheit auf den Kosten sitzen bleibt.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von IsmirÜbel
    IsmirÜbel, 31.08.2019, 13:41 Uhr

    Warum kommt hier nicht das Verursacherprinzip zur Anwendung? Ich fühle mich verarscht.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon