Härtefallregelung wird gelockert

Der Bundesrat hat die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Corona-Härtefallhilfe zu bekommen. Unter anderem gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 an mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen blieben, automatisch als Härtefall. Das heisst: Solche Betriebe müssen keinen speziellen Nachweis erbringen, um als Härtefall eingestuft zu werden. Gemäss Angaben des Bundesrats werden mehr als die Hälfte der Kantone noch im Januar Härtefallhilfen auszahlen können. Im Februar dürften dann fast alle Kantone dafür bereit sein, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats weiter.

Quelle:swisstxt
Härtefallregelung wird gelockert
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon