Kantonsrat spricht weitere 22 Millionen Franken

Härtefallmassnahmen: Luzerner Unternehmen erhalten mehr Geld

Leere Reihen, leere Kassen: Viele Unternehmen leiden unter der Corona-Krise.

Der Luzerner Kantonsrat hat weitere finanzielle Mittel in der Höhe von 21,65 Millionen Franken für nicht geschlossene Unternehmen, die als Härtefall gelten, bewilligt. Neu wird zudem das Verhältnis zwischen Krediten und A-fonds-perdu-Beiträgen flexibilisiert.

Nach der hitzigen Debatte vom Montag hat der Luzerner Kantonsrat in der laufenden Session der Aufstockung der Härtefallgelder für Luzerner Unternehmen um weitere 21,65 Millionen Franken zugestimmt (zentralplus berichtete). Das Geld wird für behördlich nicht geschlossene Betriebe eingesetzt, die aufgrund der Coronapandemie Umsatzeinbussen von mindestens 40 Prozent erlitten haben. Zudem wird das Verhältnis (aktuell 9:1) zwischen Krediten und A-fonds-perdu-Beiträgen flexibilisiert. Dafür hat der Kantonsrat einen Nachtragskredit von vier Millionen Franken bewilligt. Für die 21,65 Millionen Franken gilt eine Referendumsfrist von 60 Tagen.

Alle bisherigen Gesuche werden automatisch neu geprüft

Die Flexibilisierung der Unterstützungsbeiträge gilt rückwirkend. Regierungspräsident und Finanzdirektor Reto Wyss sagt: «Der Kanton Luzern bearbeitet alle Gesuche erneut, um sämtliche Anträge mit denselben Grundlagen prüfen zu können. Die Betriebe müssen diesbezüglich nichts unternehmen.»

Mit den Unterstützungsbeiträgen will der Kanton laut Mitteilung die zukünftig benötigte Liquidität für vier Monate sicher. Die Unternehmen können anschliessend weitere Gesuche einreichen und so bei fortlaufendem Liquiditätsabfluss Unterstützung für das ganze Jahr 2021 erhalten.

Geschlossenen Betrieben werden die ungedeckte Fixkosten bezahlt

Die Entscheide des Kantonsrates haben keine Auswirkungen auf behördlich geschlossene Betriebe. Diese werden weiterhin für ihre ungedeckten Fixkosten nach den Vorgaben des Bundes mit nicht rückzahlbaren (A-fonds-perdu) Beiträgen unterstützt, sofern sie ab dem 1. November 2020 für mindestens 40 Tage behördlich geschlossen wurden.

Die Höhe des Beitrags orientiert sich an den durchschnittlichen Fixkosten der jeweiligen Branche und der Dauer der Schliessung. Für diese Härtefälle hat die Regierung im letzten Januar 40 Millionen Franken als gebunden Ausgabe bereitgestellt. Der Regierungsrat wird nach Bedarf weitere Mittel sprechen.

Auch auf Bundesebene sind weitere Entwicklungen bezüglich Härtefallmassnahmen im Gang. Das Bundesparlament berät aktuell das Covid-19-Gesetz und damit auch wesentliche relevante Parameter der Härtefallmassnahmen. Die Entscheide aus Bern werden wiederum zu Anpassungen der Härtefallregelungen in den Kantonen führen.

Mehr zur Debatte vom Montag liest du hier:

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