Frau wegen Hausfriedensbruch vor Luzerner Gericht

Gundula-Prozess: Für Anwalt eine «Hexenjagd» gegen linke Aktivistin

Das Haus «Gundula» an der Obergrundstrasse 99.

(Bild: lru)

Am Mittwoch fand ein weiterer Strafprozess gegen eine mutmassliche Gundula-Besetzerin statt. Die Beschuldigte beteuert, niemals vor Ort gewesen zu sein. Polizei und Staatsanwaltschaft sind sich indessen sicher, eine Schuldige gefunden zu haben. Doch bei der Beweisführung gibt es Fragezeichen.

Das juristische Nachspiel rund um die Besetzung der Bodum-Villen nimmt kein Ende. Erst kürzlich wurde das Verfahren gegen die zentralplus-Journalistin Jana Avanzini wegen Hausfriedensbruch eingestellt – unter anderem auch mit Verweis auf die Medien- und Pressefreiheit (zentralplus berichtete).

Doch kaum eine Woche ist vergangen, da flattern weitere juristische Entscheide herein. Der Konzertveranstalter Eugen Scheuch unterliegt vor Gericht gegen den Hauseigentümer Jorgen Bodum, wie aus dem schriftlichen Urteil des Bezirksgerichts Luzern hervorgeht (siehe Box). Und am Mittwochnachmittag musste sich eine weitere Person vor dem Bezirksgericht Luzern wegen mehrfachem Hausfriedensbruch im Fall Gundula verantworten.

Bei einer Verurteilung drohen hohe Kosten

Es kam zu einer äusserst langen und intensiven Verhandlung, die in einem voll besetzten Gerichtssaal bei brütender Hitze fast vier Stunden beanspruchte. Die Beschuldigte, eine junge Frau, die im Gesundheitswesen arbeitet, weinte am Ende und beteuerte, sich niemals auf dem Grundstück an der Obergrundstrasse 99 aufgehalten zu haben. Sie wollte sich wehren gegen die ihrer Meinung falschen Vorwürfe, auch wenn dies mit enormer persönlicher Energie verbunden sei.

Das sahen Staatsanwaltschaft und der Rechtsvertreter von Bodum, der als Privatkläger auftrat, ganz anders. Sie habe sich nachweislich an drei Tagen im April 2016 gegen den Willen der Berechtigten im Gundula aufgehalten. Ihr drohen laut dem Antrag der Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken plus eine Busse über 200 Franken. Zudem würden der jungen Frau bei einem Urteilsspruch die Gerichtsgebühren und die Parteienentschädigung für die Kanzlei von Bodum Invest aufgebrummt. Kamen am Anfang mit dem Strafbefehl rund 650 Franken Abgaben und Strafen auf das Juso-Mitglied zu, drohen ihr bei einer Verurteilung Kosten im hohen vierstelligen Bereich.

Polizei führte keine Personenkontrolle durch

Die Kläger stützten sich auf Aussagen von zwei Polizisten, die die Angeklagte an drei Tagen auf dem Grundstück angetroffen haben sollen. Die Ordnungshüter haben damals jeweils das Areal betreten und mit den anwesenden Besetzern verhandelt. Ihre Aussagen bilden die Grundlage für die Anklage. Dabei seien sie laut den Akten, aus welchen die Privatklägerschaft zitierte und auf die der nicht anwesende Staatsanwalt sich im Strafbefehl stützte, der mutmasslichen Besetzerin begegnet. Doch so sicher war sich die Polizei vor dem Gericht plötzlich nicht mehr.

Da von der Luzerner Polizei an den fraglichen Tagen keine Personenkontrolle durchgeführt wurde, kann der Tatbeweis nur auf die Zeugenaussagen der Polizei gestützt werden. Der eine Polizist sagte am Mittwoch, er könne nicht die Hand ins Feuer legen, die Person welche in den Akten mit Name und Vorname bezeichnet wurde, im Haus oder auf dem Grundstück gesehen zu haben.

Nur an einem Abend sagte er, sei er sich sicher, der Beklagten vor Gundula begegnetet zu sein. Er habe die Frau mit ihrem Namen angesprochen und sie habe darauf reagiert. An diesem Tag hätten er und sein Kollege nur mit der angeklagten Person verhandelt, deshalb könne er die Gesichtszüge der beklagten Frau wiedererkennen. Sie habe damals blonde Haare gehabt, keine Brille, dafür ein Nasenpiercing getragen. Ausserdem sei ihr Gesicht mit einer Kapuze teilweise verdeckt gewesen.

Stundenplan soll entlasten

Die mutmassliche Hausfriedensbrecherin jedoch bestritt vehement, Gundula je betreten zu haben. Während den Daten, an denen sie laut den Polizeiakten im Haus war, sei sie an der Schule gewesen oder habe andere Dinge erledigt. Die Schule habe eine Anwesenheitspflicht gehabt und sei für sie persönlich sehr fordernd gewesen. Eine Abwesenheit sei für sie nicht in Frage gekommen.

Tatsächlich konnte sie anhand des Stundenplans, der während der Verhandlung aufgelegt wurde, aufzeigen, dass sie während drei der vier Daten, zu denen sie laut der Anklage auf der besetzten Liegenschaft gewesen sein soll, Unterricht hatte. Die Vorsteherin ihrer Klasse bezeugte, dass sie die Präsenzliste genau führe und kontrolliere – die Beschuldigte sei im Unterricht gewesen.

Das Bezirksgericht Luzern an der Grabenstrasse.
Das Bezirksgericht Luzern an der Grabenstrasse.

(Bild: giw)

Wichtiger Zeuge erscheint nicht vor Gericht

Und am vierten möglichen Datum? Hier hatte die Angeklagte zwar früher frei. Doch damals habe sie beim Optiker eine Brille gekauft und hätte in der Stadt Bekannte getroffen. Ausserdem habe sie in der Zeit keine blonden, sondern dunkel gefärbte Haare gehabt, eine Brille getragen und sei nicht gepierct gewesen an der Nase. Das untermauerte die Verteidigung mit Bildern von ihr, die vor und nach den Vorfällen rund um Gundula geschossen wurden. Die Bilder stehen im Widerspruch zur Beschreibung, welche die befragten Polizisten in den Akten und vor Gericht lieferten.

Die Einvernahme durch den gleichen Polizisten, der auch vor Gericht nochmals aussagte, sei sehr seltsam verlaufen, erinnert sich die Beklagte. Nach dem Verhör habe der Polizist seinen vorgesetzten Kollegen in den Raum gerufen. Dieser habe sich mit Namen vorgestellt und dann gegenüber dem Befrager gesagt: «Ja, das ist sie!»

Anwalt ermuntert Beschuldigte, sich gegen Strafbefehle zu wehren

Verteidiger Jonas Krummenacher betonte, an die Einvernahme und den Wortlaut «Ja, das ist sie» Anfang Juni 2016, habe sich der gerufene Polizist später laut den Akten nicht mehr erinnern können. Dieser Beamte ist am Mittwoch nicht als Zeuge vor Gericht erschienen. Diese Art des Zeugenbeweises mit der ausschliesslichen Konfrontation mit der mutmasslichen Täterin sei ohne Beweiskraft. Krummenacher warf der Staatsanwaltschaft vor, sie hätte gegen den Polizisten wegen falschen Aussagen längst eine Untersuchung einleiten müssen.

«Es handelt sich hier nicht um eine Tat-, sondern um eine Gesinnungsbeweisführung»

Anwalt der beschuldigten Frau

Die Strafverfolgung gegen die Angeklagte erwecke den Eindruck einer «Hexenjagd» gegen eine linke Aktivistin, sie hätte längst eingestellt werden müssen. «Es handelt sich hier nicht um eine Tat-, sondern um eine Gesinnungsbeweisführung», sagte der Verteidiger im Plädoyer. Es liege klar eine Verwechslung vor. Krummenacher fordert einen Freispruch für seine Mandantin. Der Privatkläger Bodum erzwinge mit unbegrenzter finanzieller Macht und seinem grossen Einfluss einen vorauseilenden Gehorsam von Staatsanwaltschaft und Polizei.

Anwalt Jonas Krummenacher sagte im Vorfeld der Verhandlung generell, es sei wichtig, gegen Strafbefehle Einsprache zu erheben und diese nicht einfach zu akzeptieren. «Jeder, der sich zu Unrecht angeklagt fühlt, soll sich wehren.» In der Realität verzichteten viele aus Angst vor dem Gerichtsverfahren und den enormen Kosten auf eine Einsprache, obwohl sie um ihre Unschuld wüssten. «Es handelt sich um einen Fehler im Justiz-System, wenn Menschen aus finanziellen Überlegungen nicht für ihr Recht einstehen können oder wollen», sagt Krummenacher.

Das Urteil wird in schriftlicher Form in den kommenden Wochen erwartet.

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