Luzerner Gericht hat «unüberwindliche Zweifel»

Gundula-Besetzung: Juso-Mitglied wird freigesprochen

Zugebrettert wartet die Bodum-Villa an der Obergrundstrasse 99 auf ihr Schicksal.

(Bild: jwy)

Ein weiteres Urteil im Fall Gundula: Nur wenige Tage nach der schweisstreibenden Verhandlung vor dem Bezirksgericht Luzern wird die angeklagte Juso-Aktivistin vom Vorwurf des mehrfachen Hausfriedensbruch freigesprochen. Das Gericht stellt unüberwindliche Zweifel an ihrer Täterschaft fest.

Am vergangenen Mittwoch musste sich eine junge Frau vor dem Luzerner Bezirksgericht wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs verantworten (zentralplus berichtete). Sie beteurte ihre Unschuld – und hat nun Recht bekommen. Dies zeigt das schriftliche Urteil, das zentralplus vorliegt.

Zwar würden die Aussagen der Polizei die Beschuldigte belasten. Doch die Zeugenaussagen einer Mitschülerin im Bezug auf die Absenzenkontrolle würden unüberwindliche Zweifel an der Täterschaft aufkommen lassen, steht im Urteil. «Bestehen unüberwindliche Zweifel an der Erfüllung der tatsächlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat, so geht das Gericht von der für die beschuldigte Person günstigeren Sachlage aus», schreibt das Gericht in der vorliegenden Kurzbegründung. Die Beschuldigte sei deshalb nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freizusprechen.

Die Verfahrenskosten von 2’500 Franken gehen zulasten des Staates. Der Kanton Luzern muss der Beschuldigten eine Anwaltskostenentschädigung von 9’000 Franken bezahlen. Die Privatklägerin Bodum Invest muss ihre eigenen Kosten für das Vorverfahren und das Gerichtsverfahren selber tragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Parteien haben zehn Tage Zeit, Berufung anzumelden. Rechtsanwalt Reto Marbacher, der Bodum vor Gericht vertrat, will sich auf Anfrage nicht zum Urteil oder einem allfälligen Weiterzug äussern.

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