Kanton will Prämienverbilligung rasch zurückzahlen

Guido Graf: «Wir setzen das Urteil ohne Wenn und Aber um»

Guido Graf

(Bild: bic)

Grosser Sieg für die SP. Das Bundesgericht pfeift den Kanton Luzern zurück. Nun werden die Prämienverbilligungen steigen.

Das Bundesgericht hatte eine Beschwerde der SP gegen die Luzerner Prämienverbilligungs-Verordnung gutgeheissen (zentralplus berichtete). Das heisst, dass die Sparmassnahmen der letzten Jahre unzulässig waren und die Geschädigten weiter Anspruch auf die Gelder haben.

Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) wird am 31. Januar an einer Medienkonferenz ausführlich Stellung nehmen. Bis dahin hält es folgendes fest:

Es gelte zu akzeptieren, dass der Kanton Luzern zu wenig Mittel für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) zur Verfügung gestellt hat. Zwar wurden die Bruttomittel stetig erhöht, von 161 Millionen Franken im Jahr 2014 auf 176 Millionen Franken im Jahr 2019 (Beiträge Bund, Kanton, Gemeinden). Allerdings wurde die bezugsberechtigte Einkommensschwelle für 2017 auf 54’000 Franken gesenkt.

«Der Entscheid macht deutlich, dass sich die Sanierung der Kantonsfinanzen nicht nur ausgabenseitig bewerkstelligen lässt.»

Guido Graf, Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor

Gemäss Bundesgerichtsentscheid haben neben Familien mit unteren Einkommen auch solche mit mittleren Einkommen ein Anrecht auf Verbilligung der Krankenkassenprämie. Damit korrigiert das Bundesgericht die Einschätzung des Luzerner Kantonsgerichts.

Dieses hatte befunden, dass die Luzerner Einkommensgrenze nicht gegen «Sinn und Geist des Bundesgesetzes» über die Krankenversicherung verstosse, auch wenn sie sich im untersten Bereich des noch Vertretbaren bewege. 

Regierungsrat Guido Graf sagt auf Anfrage von zentralplus: «Wir werden das Urteil ohne Wenn und Aber umsetzen.» Inhaltlich nehme er das Urteil so zur Kenntnis, sagt Graf. Fragen, wie er dieses persönlich aufnimmt, lässt er unbeantwortet.

Auftrag, Einkommensgrenze wieder zu erhöhen

Der Regierungsrat nehme das Urteil des Bundesgerichts als Auftrag entgegen, die Einkommensgrenze wieder zu erhöhen. Er betrachte das Urteil auch als Auftrag an den Kantonsrat, die dafür benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Regierungsrat appelliere eindringlich an das Parlament, die für die Umsetzung des Bundesgerichtsurteils notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. 

Graf gibt zu Bedenken, dass die Einkommensgrenze im Anschluss an die gescheiterte Steuerfusserhöhung gesenkt wurde. Die Regierung hätte mehrfach darauf hingewiesen, dass für diesen Bereich mehr Gelder benötigt würden. Auch aktuell würde die Regierung Mehreinnahmen fordern, doch die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat hat andere Pläne.

Diesen Montag befasst sich die Luzerner Politik mit der Steuergesetzrevision. Während die Regierung eine Erhöhung der Firmen- und Vermögenssteuer forderte, werden die Bürgerlichen einzig einer befristeten Erhöhung der Vermögenssteuer zustimmen.

Kanton ist in der Pflicht

Grafs Departement hatte bereits 2018 eine Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes eingeleitet. Damit sollte einerseits sichergestellt werden, dass die Mittel für die IPV an die bezugsberechtigten Personen auch im Falle eines budgetlosen Zustands ausbezahlt werden können.

Andererseits wird geprüft, wie sich die bezugsberechtigte Einkommensgrenze erhöhen lässt. In diesem Zusammenhang nehme der Regierungsrat «zügig auch die Behandlung der SP-Initiative ‹für faire Prämienverbilligung› an die Hand».

Das GSD gehe davon aus, dass die Botschaft zum revidierten Prämienverbilligungsgesetz noch im laufenden Jahr dem Kantonsrat zugestellt und Anfang 2020 beraten werden kann. Per Anfang 2021 ist der Kanton Luzern in jedem Fall verpflichtet, die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung bei Familien mit unteren und mittleren Einkommen neu mit 80 statt wie heute mit 50 Prozent zu verbilligen.

Der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf sagt: «Der Entscheid des Bundesgerichts zeigt, dass die Mittel für die individuelle Prämienverbilligung nur bis zu einer gewissen Grenze als Manövriermasse in Sparbemühungen einbezogen werden dürfen. Der Entscheid macht auch deutlich, dass sich die Sanierung der Kantonsfinanzen nicht nur ausgabenseitig bewerkstelligen lässt.»

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