Luzern braucht Geld für Prämienverbilligung

Guido Graf rechnet mit Zusatzkosten von 25 Millionen Franken

Regierungsrat Guido Graf (rechts) und Erwin Roos, Departementssekretär des Gesundheits- und Sozialdepartements, erklären das weitere Vorgehen.

(Bild: les)

Das Bundesgericht hat die Einkommensgrenze für 54’000 Franken für die Prämienverbilligung im Jahr 2017 als unzulässig beurteilt. Nun erhöht der Kanton Luzern die Grenze rückwirkend auf 78’154 Franken. Die Kosten tragen zur Hälfte die Gemeinden. Die SP findet die Prognose zu optimistisch.

Der Regierungsrat nimmt das Bundesgerichtsurteil zum Thema individuelle Prämienverbilligung im Sinne eines verbindlichen Auftrags entgegen. Die Einkommensobergrenze von 54’000 Franken (Jahr 2017) wird für Haushalte mit Kindern und jungen Erwachsenen für die Jahre 2017, 2018 und 2019 auf neu 78’154 Franken erhöht.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Kantone bei der Festsetzung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) nur eine beschränkte Autonomie haben. Es hat den Kanton Luzern gerügt, weil er die Einkommensgrenze für Familien zu tief ansetzte (zentralplus berichtete). Damit habe er den Sinn und Geist des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) unterlaufen.

Neue Einkommensgrenze von 78’154 Franken

«Das Bundesgericht hat mit diesem Urteil die sozialpolitische Bedeutung der individuellen Prämienverbilligung unterstrichen», sagt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern. Am 30. Januar 2019 hat sich der Regierungsrat für eine neue Einkommensgrenze von 78’154 Franken ausgesprochen, die für die Jahre 2017, 2018 und 2019 gültig sein soll. Zuzüglich der Kinderpauschale von 9000 Franken für ein Kind wird das mittlere Reineinkommen 2016 (Median) von total 87’154 Franken erreicht.

Der Kanton schätzt die Mehrkosten für die Jahre 2017, 2018 und 2019 auf rund 25 Millionen Franken. Gemäss dem gesetzlichen Kostenteiler tragen Kanton und Gemeinden die Mehrkosten je hälftig. Noch ausstehend ist das Ergebnis der Anhörung bei den Gemeinden. Bisher hat der Kanton Luzern für Prämienverbilligungen 163,6 Millionen Franken für das Jahr 2017 und 181,8 Millionen Franken für das Jahr 2018 ausbezahlt.

Umsetzung des Entscheides

Im Rahmen der Umsetzung der neuen Vorgaben werden die Prämienverbilligungsgesuche für die Jahre 2017, 2018 und 2019 wie folgt behandelt:

Prozess im Falle einer bereits erfolgten Gesuchsablehnung: Einwohner des Kantons Luzern, die in einem oder mehreren Jahren im Zeitraum zwischen 2017 und 2019 ein Gesuch um eine Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung eingereicht haben und deren Eingabe aufgrund der Einkommensgrenze von 54’000 Franken (2017) beziehungsweise 60’000 Franken (2018 und 2019) abgelehnt wurde, brauchen keine weiteren Schritte zu unternehmen. Die Ausgleichskasse des Kantons Luzern prüft diese abgelehnten Gesuche automatisch und orientiert im Anschluss die betreffenden Personen. 

Prozess im Falle einer neuen Gesuchsstellung: Einwohner des Kantons Luzern, die in einem Jahr oder mehreren Jahren noch kein Gesuch um eine Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung für die Jahre 2017, 2018 und 2019 eingereicht haben, können das nachholen.

«Mit diesem Vorgehen werden wir den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Luzern eine kundenorientierte und kulante Lösung anbieten, die rasch umgesetzt werden kann», sagt Regierungsrat Guido Graf. Insgesamt 7’670 Haushalte mussten 2017 Prämien zurückzahlen. Insgesamt können mit der neusten Entwicklung bis zu 10’000 Haushalte mit Prämienverbilligungen rechnen. Genauere Zahlen konnten an der Pressekonferenz keine genannt werden. 

SP-Initiative erhält Schub

Die SP beurteilt die Vorgehenesweise von Guido Graf als «nur folgerichtig». Der Kanton hatte gar keine andere Wahl, um nicht mehr gegen Bundesrecht zu verstossen, heisst es in einer Mitteilung. Somit sei die Lösung für die SP akzeptabel und absolut zwingend. Mit der raschen Umsetzung und der Möglichkeit für ein rückwirkendes Gesuch entspreche der Regierungsrat einer weiteren zentralen Forderung der SP.

Kantonsrat Jörg Meyer meint: «Ich bin primär froh für die Tausenden von betroffenen Familien. Der Kanton konnte jetzt gar nicht anders handeln.» Die SP erwartet nun von den Gemeinden und den politischen Parteien, dass dieser Lösung keine Steine in den Weg gelegt werden. Die von der Regierung berechneten 25 Millionen Franken erachtet die SP als konservative Schätzung und geht eher von höheren Kosten aus. Insbesondere da rückwirkend auch neue Gesuchseingaben möglich sind.

Für die noch hängige Prämienverbilligungs-Initiative der SP Kanton Luzern erwarten die SP umgehend einen bundesrechtskonformen Gegenvorschlag der Regierung. Regierungsrat Guido Graf hat einen solchen an der Medienkonferenz in Aussicht gestellt.

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