Luzerner Stadtrat sagt: Ja aber …

«Günstiges Wohnen» in der Rösslimatt? Vielleicht 2035

Die Riesenüberbauung Rösslimatt der SBB direkt hinter dem Bahnhof Luzern (dort wo die Bäumchen eingezeichnet sind) ist die letzte grosse Bauparzelle im Zentrum.

Ein Bevölkerungsantrag verlangt «günstigen» Wohn- und Arbeitsraum in der geplanten Überbauung Rösslimatt in der Stadt Luzern. Der Stadtrat nimmt den Antrag teilweise entgegen, indem er das Thema auf eine spätere Etappe verlegt.

Das Areal Rösslimatt soll nicht prioritär für günstigen Wohnraum genutzt werden. Das hält der Luzerner Stadtrat in seiner Stellungnahme zu einem entsprechenden Bevölkerungsantrag fest. Im Antrag wird der Stadtrat ersucht, sich dafür einzusetzen, dass auf dem Rösslimatt-Areal zu 100 Prozent gemeinnütziger Wohn- und bezahlbarer Gewerberaum erstellt wird.

Ziele für die Rösslimatt

Für die Entwicklung der Stadt Luzern ist das Areal Rösslimatt der Eigentümerin SBB von grosser Bedeutung. Die SBB hat im Jahr 2013 in enger Zusammenarbeit mit der Stadt einen Studienauftrag über das gesamte Areal erarbeiten lassen. Vorgesehen ist ein urbaner, ausgewogener Nutzungsmix mit Arbeiten und Wohnen, wobei 45 bis 55 Prozent der Geschossflächen über das gesamte Gebiet für das Wohnen vorgesehen sind.

Doch in den nächsten Jahren stehe die Ansiedlung von Firmen an zentraler Lage im Vordergrund, argumentiert der Stadtrat. Die Wohnnutzungen werden erst in einer zweiten Etappe zum Thema.

So soll die Geschäftsüberbauung auf dem Rösslimatt-Areal dereinst aussehen.

So soll die Geschäftsüberbauung auf dem Rösslimatt-Areal dereinst aussehen.

(Bild: zVg)

Der grösste Anteil an Wohnungen wird in den Baufeldern D, E und F realisiert werden. Diese befinden sich auf dem heutigen Gleisfeld, das für den Bau des Durchgangsbahnhofs reserviert ist und erst in einem langfristigen Zeithorizont nach 2035 zur Bebauung zur Verfügung stehen wird.

Um das Ziel einer Durchmischung auf dem gesamten Areal zu erreichen, sollen Wohnungen in verschiedenen Preissegmenten für verschiedene Bevölkerungsgruppen erstellt werden. Dazu gehöre auch ein Mindestanteil an gemeinnützigem Wohnraum, so der Stadtrat. Im Rahmen der Einzonung des Gleisfelds würden entsprechende Auflagen erfolgen.

Das Fazit

Dem Stadtrat sei der gemeinnützige Wohnungsbau zwar ein grosses Anliegen, er erachte es aber nicht als zielführend, in der ersten Etappe einen Mindestanteil gemeinnütziger Wohnungen zu fordern, sondern erst in der zweiten.

Die Bereitstellung gemeinnütziger Gewerberäume begrüsse er, lehnt es jedoch ab, dies verpflichtend zu fordern. Er wird daher in den Baufeldern D, E und F (nach 2035) einen Anteil an gemeinnützigen Wohnungen fordern. Der Stadtrat nimmt den Bevölkerungsantrag damit teilweise entgegen, schreibt er.

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