Günstige Wohnungen für Topverdiener?

Damit die Stadt Zug nicht zum Monaco der Schweiz wird, gelten seit kurzer Zeit neue Richtlinien für die Zuteilung der preisgünstigen Wohungen. Diese neuen Regeln würden aber nicht den erhofften Nutzen bringen, findet GGR-Mitglied Beat Bühlmann. Er reicht deshalb eine Interpellation ein, die verhindern soll, dass Topverdiener an günstige Stadtwohnungen kommen.

Die Stadt Zug besitzt 288 Wohnungen, die sie vergünstigt, sprich deutlich unter dem Marktpreis, anbietet. Vergünstigte Wohnungen in der Stadt Zug sind ein Entscheid des Stimmvolks – die Initiative «Wohnen in Zug für alle» wurde 2012 mit 52,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Anfang November 2015 präsentierte der Stadtrat die verschärften Kriterien für die Vermietung von preisgünstigen Wohnungen in der Stadt Zug (zentral+ berichtete). Nach wie vor gültig ist die Belegungsdichte mit der Regel «Anzahl Zimmer minus 1». Neu kommen Obergrenzen für Einkommen und Vermögen hinzu.

Der Zuger Finanzchef Karl Kobelt erklärte: «Das steuerbare Einkommen aller Bewohner einer preisgünstigen Wohnung darf künftig höchstens sechsmal so hoch sein wie der jährliche Nettomietzins der entsprechenden Behausung.» Für Beat Bühlmann, der seit 2015 für die SVP im Grossen Gemeinderat politisiert, verhindert dieses Reglement jedoch klar nicht, dass gut Verdienende in einer staatlich vergünstigten Wohnung leben können.

Einkommensobergrenze zu hoch

Bühlmann rechnet vor: Eine 4,5-Zimmerwohnung mit einem Nettomietzins von 2’000 Franken mal den Faktor 6 ergibt ein steuerbares Jahres-Einkommen von 144’000 Franken. Ein steuerbares Einkommen von 144’000 Franken entspreche unter Berücksichtigung aller Standard-Steuerabzüge (Paar mit 1 Kind) einem Brutto-Lohn gemäss Arbeitsvertrag von ungefähr 200’000 Franken.

«Vergleiche mit anderen Gemeinden und Städten, wie zum Beispiel Zürich, zeigen, dass die Stadt Zug betreffend Einkommensobergrenze von vergünstigten Wohnungen schweizweit deutlich über anderen Städten liegt», schreibt Bühlmann in einer entsprechenden Interpellation. Deshalb habe er vorgeschlagen, die Obergrenze auf Faktor 4 statt 6 zu reduzieren. Der Stadtrat aber wolle bei der aktuellen Obergrenze bleiben.

Dem Interpellanten sei klar, dass eine tiefere Obergrenze beziehungsweise ein tieferer Faktor dazu führen würde, dass sich ein paar Leute in einer Übergangsfrist von zwei Jahren eine neue Wohnung suchen müssten. Er sähe das aber grundsätzlich als zumutbar an, denn damit würden Wohnungen für Leute oder Familien mit tieferen Einkommen frei. «Es ist kein Grundrecht, zehn oder 20 Jahre an guter Lage in einer vergünstigten Wohnung zu leben, wenn man gleichzeitig sehr gut verdient», schreibt Bühlmann in seiner Interpellation.

Zu wenige Kontrollen

Ebenfalls in Frage stellt der Interpellant die Zeitperiode der Mieterkontrolle in Frage. Diese würde alle drei bis vier Jahre durchgeführt. Mit den heutigen technischen Informatik-Mitteln sei das aber mit sehr wenig Aufwand öfters machbar. Das Problem, so Bühlmann, bestehe darin, dass eine Kontrolle alle drei bis vier Jahre dazu führen könne, dass Leute bis zu sechs Jahre lang in der Wohnung leben könnten, obwohl die Zuteilungsbedingungen nicht mehr eingehalten werden (vier Jahre bis man es merkt, dann gibt der Stadtrat bis zu zwei Jahren Zeit, eine andere Wohnung zu suchen).

Interpellant Bühlmann stört sich ausserdem daran, dass der GGR bei den 288 städtischen Wohnungen nichts zu sagen hat. Im Moment könne der Stadtrat alleine entscheiden, wie das Reglement für die 288 Wohnungen aussähe. «Es gibt keine Möglichkeit für das Stadtparlament, hier etwas beizutragen oder zu unternehmen», moniert Bühlmann.

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