Kürzung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen

Grüne und SP fordern Luzern auf, Familien zu entlasten

Die Grünen/Junggrünen-Fraktion sowie die SP/Juso-Fraktion im Grossen Luzerner Stadtrat fordern in einer Motion, die Kürzung der Prämienverbilligung aufzufangen.

Die individuelle Prämienverbilligung der Krankenkassenprämien (IPV) wurde 1996 gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes KVG eingeführt und soll Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen finanziell entlasten. Die IPV wird vom Bund und den Kantonen ausgerichtet. Seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs (2008) beträgt der Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung fix 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung und wird anhand ihrer Wohnbevölkerung an die Kantone aufgeteilt.
 
Im Kanton Luzern werden die Beiträge des Kantons zu 50 Prozent von den Gemeinden getragen. Der Kantonsrat legt jeweils im Rahmen der Budgetverhandlungen die Gelder für die Prämienverbilligung fest. In den letzten Jahren habe der Kanton seinen Anteil regelmässig gekürzt und die Einkommensgrenzen für den Bezug gesenkt, schreiben die Grünen und SP in ihrer Motion – «es erhalten also immer weniger Personen IPV.»

Immer weniger Mittel für Prämienverbilligung aufgewendet

Diese Situation führe dazu, dass die Stadt Luzern immer weniger Mittel aufwende für die IPV. «Im Gegenzug werden aber immer mehr Bewohner, die in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, durch die Krankenversicherungsprämien immer mehr belastet. Nicht betroffen von diesen Kürzungen sind Personen, die Ergänzungsleistungen oder WSH beziehen. Diese erhalten im Rahmen der ihnen zustehenden Unterstützung die volle IPV. Wie der Stadtrat in seiner Antwort auf das Postulat 134 darlegt, zahlte er im Jahr 2008 5’711’699 Millionen Franken und im Jahr 2017 gemäss provisorischer Berechnung 4’168’450 Franken. Wie auch in der Antwort dargelegt, ist es nicht sinnvoll, eine städtische IPV einzuführen.»

Es sei aber durchaus möglich, so die Grünen und die SP, eigene Rechtsgrundlagen für städtische Leistungen einzuführen. Als Beispiel wird das Reglement über die Zusatzleistungen der Stadt Luzern zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenrente (AHIZ) genannt. Neben den AHIZ kennt die Stadt noch das Reglement über die Zusatzleistungen für Familien und Alleinerziehende (FAZ).

 
Der Stadtrat wird von beiden Parteien aufgefordert, die Situation von Familien und Einzelpersonen, die durch die stetige Kürzung der IPV besonders betroffen sind, zu entlasten. Personen mit einem bescheidenen Einkommen sollen die Möglichkeit erhalten, zusätzliche städtische Leistungen zu beziehen. «Der Stadtrat ist zudem aufgefordert zu prüfen, wie die städtischen Reglemente entsprechend anzupassen respektive zu erweitern sind», heisst es weiter.

Reglement für Familien und Alleinerziehende anpassen

Zum Beispiel könnte das Reglement FAZ so angepasst werden, dass mehr Familien in den Genuss von FAZ-Leistungen kommen, oder es könnte mindestens die maximale Höhe der FAZ-Leistungen angepasst werden (bisher 100 Franken pro Kind und Monat). «Für Einzelpersonen und Ehepaare ohne Kinder muss eine zusätzliche Lösung gefunden werden. Der Stadtrat soll in Zusammenarbeit mit der Sozialkommission Lösungen erarbeiten und dem Parlament vorlegen. Die Umsetzung der gefundenen Lösung soll so schnell wie möglich erfolgen.
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