Bundesrat macht Mut

Grossveranstaltungen im Sommer: Neue Hoffnung für Fans des FCL und EVZ

Kehren die Fans bald ins Stadion zurück? (Bild: giw)

Veranstalter sollen für den anstehenden Sommer wieder Grossveranstaltungen planen können, sagte der Bundesrat am Mittwoch. Dies, obwohl nicht klar ist, wie sich die Corona-Situation in den nächsten Wochen entwickelt. Zum Start der nächsten Saison könnten somit wieder deutlich mehr Fans den Weg in die Sportstadien finden.

Veranstalter brauchen Planungssicherheit. Genau diese ist ihnen im vergangenen Jahr aber komplett abhandengekommen. Zwar verkündete der Bundesrat an der heutigen Medienkonferenz keine konkreten Öffnungsschritte, er will den Veranstaltern jedoch zumindest ein kleines Stück ihrer Planungssicherheit zurückgeben.

Konkret hat der Bundesrat Bedingungen definiert, unter denen die Kantone ab dem 1. Juli Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 Personen bewilligen können. Ab September können zudem wieder Anlässe mit bis zu 10'000 Personen zumindest geplant werden.

Pilotprojekt im Juni

Im Rahmen eines Pilotprojekts soll es zunächst ab dem 1. Juni möglich sein, Veranstaltungen mit 300 bis 600 Personen durchzuführen. Eine Teilnehmerin muss belegen können, dass sie nicht ansteckend ist. Dies, weil sie bereits geimpft oder negativ getestet wurde.

Die vom Bundesrat erläuterten Massnahmen betreffen sogenannte «überkantonale Veranstaltungen». Das heisst, dass eine Veranstaltung öffentlich zugänglich sein muss und mindestens 1000 Besucher zählt. Der Anlass muss auch Besucherinnen aus anderen Kantonen anziehen, was im Bewilligungsgesuch belegt werden muss.

Als eine solche Veranstaltung werden auch Profisport-Anlässe gelten. Das bedeutet, dass Fans von Klubs wie dem FCL und EVZ. Die Saisoneröffnung der Super League wurde um eine Woche nach hinten verschoben. Der erste Spieltag der höchsten Schweizer Fussballliga soll demnach neu vom 23. bis 25. Juli durchgeführt werden. Der Start der National League mit dem EVZ startet im September.

Bund und Kantone sollen sich an Kosten beteiligen

Der Vorschlag des Bundesrates sieht eine Art Schutzschirm vor. Dieser sieht eine Beteiligung an den Kosten von Bund und Kanton vor. Diese beträgt pro Veranstaltung maximal 5 Millionen Franken.

Der Veranstalter muss derweil 30'000 Franken der ungedeckten Kosten und 20 Prozent Selbstbehalt übernehmen. Der Vorschlag geht nun bis am 10. Mai in die Vernehmlassung.

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