Werden Menschen im Rollstuhl benachteiligt?

Grosse Treppe beim Zuger Theilerhaus wirft Fragen auf

Die Treppe beim Siegerprojekt für das Theilerhaus stösst auf Kritik.

Das Siegerprojekt für den Umbau des Theilerhauses in Zug sieht eine grosse Treppe vor. Das sorgt für Unverständnis, vor allem, was den Zugang von Menschen im Rollstuhl betrifft. Nun nimmt der Regierungsrat Stellung.

Das Theilerhaus an der Hofstrasse in Zug wird aufgefrischt und umgebaut. Die Stadt Zug hat letzten Frühling das Siegerprojekt «Estrade» für den Umbau präsentiert (zentralplus berichtete).

Das löste nicht nur erfreute Reaktionen aus. Stein des Anstosses: Die grosse Treppe vor dem Gebäude (siehe Visualisierung). Müssen Menschen im Rollstuhl damit den Hintereingang benützen? Diese Frage warfen CVP-Kantonsrat Thomas Meierhans und seine inzwischen zurückgetretene Parteikollegin Manuela Leemann auf, die selber im Rollstuhl sitzt.

«Von verschiedenen Seiten wurde Unverständnis gezeigt, wie ein Projekt mit einer solchen riesigen Treppe in der heutigen Zeit als Siegerprojekt auserkoren werden kann und warum nicht mindestens eine geschwungene Rampe in die grosse Treppe integriert wurde», begründeten sie in ihrer im Juni eingereichten Interpellation.

Kein Projekt lieferte ideale Antwort

Nun hat der Zuger Regierungsrat dazu Stellung genommen. Er räumt ein, dass die Hanglage sowie der denkmalgeschützte Bestand eine grosse Herausforderung für behindertengerechte Erschliessung darstellt – nicht nur für das Siegerprojekt der ARGE CST Architekten AG und Eggenspieler Architekten AG aus Zug. «Keines der eingereichten Projekte vermochte die hindernisfreie Zugänglichkeit auf Anhieb optimal zu erfüllen», schreibt er in seiner Antwort.

Was ins Theilerhaus kommt

Das Theilerhaus ist aktuell nicht genutzt und sanierungsbedürftig. Im 1. und 2. Obergeschoss sowie im Dachgeschoss wird neu das Verwaltungsgericht des Kantons Zug einziehen. Im Erdgeschoss soll ein Bistro für das Quartier und die Bevölkerung entstehen. 2023 sollen die Bauarbeiten starten.

Deshalb werde bei der Weiterbearbeitung des Siegerprojekts ein Fokus auf diese Frage geworfen. Die Regierung ist aber optimistisch: «Das Beurteilungsgremium war sich einig, dass sich aufgrund der überzeugenden Gesamtkonzeption im Rahmen der weiteren Planung gute Lösungen finden lassen werden.» 

Im diesem Gremium war keine Fachperson für hindernisfreies Bauen vertreten. Laut Regierung war das nicht erforderlich, da das Thema durch die anderen Experten ausreichend beurteilt werden könne. Es habe indes auch beim Projekt Theilerhaus ein erster Austausch zwischen der Bauherrschaft, den Planern und der Beratungsstelle für Hindernisfreies Bauen stattgefunden.

Hinterhof wird zum Herzstück

Der Regierungsrat beschwichtigt zudem die Sorge, dass Menschen im Rollstuhl auf den Hintereingang verdrängt würden. Grund ist ein Projekt auf der Ostseite des Theilerhauses: Mit dem Projekt «Hofstrasse» soll der bisher als Parkplatz genutzte Hof zum Herzstück der Anlage aufgewertet werden. Die befürchtete Benachteiligung, so die Regierung, werde sich demnach nicht ergeben.

So soll das Bistro im sanierten Theilerhaus aussehen. (Visualisierung: zvg)
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