Grossanlässe ab Oktober wieder erlaubt
Grossanlässe mit über tausend Personen sind in der Schweiz ab 1. Oktober wieder erlaubt. Es gelten jedoch strenge Auflagen. In Absprache mit Kantonen und Verbänden hat der Bundesrat die Regeln festgelegt. Diese gelten für die ganze Schweiz, berücksichtigen aber die Lage vor Ort. Sportanlässe, kulturelle Veranstaltungen, Kongresse und andere Veranstaltungen werden bewilligt, wenn es die epidemiologische Lage im Kanton oder in der Region erlaubt. Und der betreffende Kanton muss über die nötigen Kapazitäten für Contact Tracing verfügen. Grundsätzlich gilt bei Grossveranstaltungen eine Sitzpflicht.
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