GR: Testpflicht im Gesundheitswesen
Im Kanton Graubünden müssen sich ab Montag ungeimpfte oder nicht genesene Angestellte im Gesundheitswesen zweimal pro Woche testen lassen. Dies zusätzlich zu den Massnahmen des Bundesrates. Das gelte für das Personal in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Kindertagesstätten, teilte der Kanton mit. Damit würden die Testvorgaben im Gesundheitswesen vereinheitlicht. Verschiedene Betriebe im Bündner Gesundheitswesen hätten bereits eine Testpflicht eingeführt. Zusätzlich müssen Besucherinnen und Besucher dieser Einrichtungen ab Montag ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen. Im Kanton Graubünden sind die Corona-Zahlen nach eigenen Angaben stark gestiegen.
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