GR: Majorzwahl teilweise nicht rechtens

In Graubünden wird das Kantonsparlament nach dem Majorzwahlsystem gewählt. Dieses ist teilweise nicht rechtens, hat das Bundesgericht geurteilt.In sieben Bündner Wahlkreisen widerspreche das Mehrheitsverfahren der Bundesverfassung: im kleinsten Wahlkreis Avers und in den sechs bevölkerungsreichsten. Die sechs Wahlkreise seien so gross, dass laut Bundesgericht eine Persönlichkeitswahl nicht gerechtfertig sei. Entscheidend für Wählerinnen und Wähler sei vielmehr die Parteizugehörigkeit. Beim Bundesgericht geklagt hatten Privatpersonen und Parteien.

Quelle:swisstxt
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