GR: Bund lehnt Wolf-Abschussgesuch ab
Zwei Jungwölfe im Kanton Graubünden dürfen nicht abgeschossen werden. Das hat das Bundesamt für Umwelt Bafu entschieden. Die Kriterien für einen Abschuss der Wölfe aus dem «Stagias-Rudel» im Bündner Oberland seien nicht gegeben. Nicht alle der Nutztiere, die der Kanton im Gesuch genannt hatte, seien geschützt gewesen. Damit in ein Rudel eingegriffen werden kann, müssen in Herden mit Herdenschutz mindestens zehn Tiere gerissen werden, schreibt das Bafu weiter. Vor gut zwei Wochen hatte der Bund einem Abschuss von Wölfen aus dem «Beverin-Rudel» in Mittelbünden noch zugestimmt. Der Kanton kann den Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
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