GLP fordert mehr Infos zum Projekt Spange Nord

Die städtische GLP kritisiert den Stadtrat. Dieser habe das Verkehrsprojekt Spange Nord der Bevölkerung bislang zu wenig kommuniziert. Deshalb braucht es laut GLP nun eine breite Diskussion, insbesondere mit den vom Projekt stark betroffenen Anwohnern im Schlossberg.

«Wir fordern den Stadtrat auf, den ihm bekannten Projektstand zur Spange Nord einer breiten Bevölkerung – und insbesondere den direkt betroffenen Menschen in den Quartieren – zeitnah vorzustellen und zusammen mit der Bevölkerung öffentlich zu diskutieren.» Diese Forderung stellen die Grossstadträte András Özvegyi und Stefan Säesser namens der städtischen GLP in einem Dringlichen Postulat.

Widerstand von Gemeinden und Anwohnern

Das Kantonsprojekt Spange Nord beinhaltet einen neuen, bis zu vierspurigen Autobahnzubringer vom Schlossberg zum Lochhof. Er soll die Stadt vom Durchgangsverkehr entlasten und ist Teil des Autobahnprojekts Bypass Luzern des Bundes. Viele betroffene Gemeinden haben teils massive Vorbehalte gegen das Milliardenprojekt (zentral+ berichtete). Die Stadt Luzern etwa befürchtet unter anderem im Gebiet Schlossberg eine Verschlechterung der Lebensumstände für die Quartierbewohner.

Schulhausareal muss verkleinert werden

Die GLP schreibt dazu: «Beim aktuellen Projekt Spange Nord mit Stand vom Dezember 2014 wird die Zürichstrasse ab Löwenplatz ausgebaut, das unter Schutz stehende Schulhausareal Maihof muss verkleinert werden und die unter eidgenössischem Schutz stehende Friedhofanlage Friedental wird durch die neue Strasse stark beeinträchtigt.»Obwohl das Projekt Spange Nord mehrere Quartiere direkt betreffe sei davon bis heute in der Bevölkerung fast nichts bekannt. Die Stellungnahme der Stadt betreffend dem vorliegenden Projekt basiere denn auch auf einer Einschätzung des Stadtrates selber sowie einer Beurteilung durch die Stadtbaukommission sowie aus den Rückmeldungen der Quartiervereine. «Die breite Bevölkerung wurde bis heute aber weder direkt informiert noch für die städtische Stellungnahme zuhanden des Kantons angehört.»

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