Luzerner Ladendetektive spielten Polizist

Globus-Detektive wegen Entführung vor Gericht

Zwei Ladendetektive observierten und verfolgten einen Mann – und führten ihn in Handschellen ab.

(Bild: Adobe Stock/Montage ida)

Zwei Ladendetektive folgen einem mutmasslichen Dieb aus dem Globus und legen ihm Handschellen an – 250 Meter vom Tatort entfernt. Nun mussten sie sich vor dem Gericht wegen Freiheitsberaubung und Entführung verantworten. Einem 32-jährigen Luzerner droht gar eine Freiheitsstrafe.

«Der Beschuldigte legt eine gewisse ‹Läck mer›-Haltung an den Tag», sagt die Staatsanwältin. Vor dem Richtergremium des Luzerner Kriminalgerichts sitzt ein kräftig gebauter, junger und attraktiver Mann. Sein Strafregister ist alles andere als blank. In der Vergangenheit fiel der 32-Jährige immer wieder aufgrund seines aggressiven Verhaltens auf.

Mehrmals soll er versucht haben, andere Personen zu schlagen, einmal sogar einen Polizisten. Einem Mann verpasste er mit einem Schlag ins Gesicht mehrere Knochenbrüche. Zahlreiche Verstösse gegen das Verkehrs- und gegen das Betäubungsmittelgesetz lasten auf ihm. Die Liste der Delikte, wegen deren er sich diesen Mittwoch vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten musste, ist denn auch lang. Freiheitsberaubung, Entführung und allfällige Amtsanmassung sind nur ein paar der Verfehlungen.

Ladendetektive spielen Polizist

Doch was geschah überhaupt? Zusammen mit einem anderen Ladendetektiv beobachtete der Beschuldigte während einer knappen Viertelstunde einen Mann im Globus, der sich auffällig verhalten habe. Laut einer Meldung soll eine Parfümflasche geklaut worden sein. «Ich selbst habe nicht gesehen, wie der Mann das Parfüm gestohlen hat», sagt der Beschuldigte. «Aber mein Kollege sah es.» Also gingen sie dem zuvor observierten Mann nach, der den Laden verliess und in Richtung Bahnhof lief.

Vor dem Torbogen macht der mutmassliche Dieb halt. Von da an beweisen die Videos der Überwachungskameras, was ab diesem Zeitpunkt geschah. Die zwei Ladendetektive näherten sich dem Mann und packten ihn unsanft.

Während der eine Ladendetektiv dem Mann Handschellen anlegte, klemmte sein Komplize den Kopf des Mannes zwischen seine Beine und drückte ihn hinunter. Sie bugsierten ihn ins Untergeschoss des Bahnhofs, um ihn zurück in den Globus zu führen.

Erst in einem Büro sollen die beiden Ladendetektive den Mann von seinen Handschellen befreit haben. Als dieser aufgefordert wurde, seinen Rucksack zu leeren, fiel in der Tat eine Parfümflasche heraus. Also alles gut? Nicht wirklich, denn dadurch haben sich die beiden Ladendetektive in die Verantwortung der Polizei gemischt.

Pure Machtausübung?

Die Hände des Beschuldigten zittern ein wenig, wenn er den Worten des Richtergremiums lauscht. Immer wieder wischt er sich die angesammelten Schweissperlen aus seinem Gesicht. Ganz so relaxt, wie er sich zu geben versucht, ist er offensichtlich nicht.

«Es fühlte sich gut an, als Ladendetektive zu arbeiten und wie echte Polizisten jemanden zu observieren», erläutert die Staatsanwaltschaft. Die beiden Ladendetektive wussten zum Zeitpunkt der Observation, des Verfolgens und der Festnahme nicht, ob der Mann wirklich einen Diebstahl begangen habe. «Sie gingen von einer reinen Mutmassung aus.»

In den Augen der Staatsanwaltschaft sei sich der Beschuldigte nicht klar darüber, dass er mit seinen Handlungen etwas Verbotenes getan habe. Und: «Was er nicht abstreiten kann, das bagatellisiert er.»

Wie der Beschuldigte den Vorfall schildert, habe er sich vor dem Mann, den er observiert und festgenommen hat, ausgewiesen. Sie hätten ihn zuerst auf Schweizer- und dann auf Schriftdeutsch klargemacht, dass er sie zum Globus zurückbegleiten müsse. Der Mann habe sich aus dem Staub machen wollen, weshalb sie ihn am Arm gepackt hätten. «Der Dieb hat sich gewehrt und um sich geschlagen», sagt der Beschuldigte. «Deshalb haben wir ihm Handschellen angelegt, um ihn daraufhin im Globus vernehmen zu können.»

Videobeweise zeigen anderes Bild

Und mit seinen eigenen Worten schneidet sich der Beschuldigte ins eigene Fleisch. Er besitzt ein Diplom, das ihn als Sicherheitsfachmann zertifiziert – nicht jedoch als Polizist. Infolgedessen hätte er den Mann nicht rund 250 Meter entfernt vom Globus festnehmen dürfen. Beim Verfolgen des mutmasslichen Diebes hätte bereits die Polizei involviert werden müssen, spätestens aber bei der selbsternannten «Vernehmung». «Ich habe mich nur an die Anweisungen meines Arbeitgebers gehalten», sagt der Beschuldigte.

«Es war eine Sache von wenigen Sekunden», sagt der Richter, der die Videoaufnahmen des Torbogens ein knappes dutzend Mal angesehen habe. «Ums Eck bei der Toilettenanlage beim Torbogen näherten sich die beiden Ladendetektive dem Mann und packten ihn bereits nach etwa drei Sekunden am Arm.» Die Frage stellt sich, wie man in dieser Zeit seinen Ausweis zücken und einen mutmasslichen Dieb mit den Vorwürfen konfrontieren kann. Auch von dem angeblichen Herumschlagen des Mannes sehe man auf den Videos nichts.

Gibt’s eine letzte Chance?

«Aus den Akten heraus erhält man ein weitaus schlimmeres Bild des Beschuldigten, als wenn man mit ihm zu tun hat», sagt die Verteidigung. Der Angeklagte sei zu einer bedingten Geldstrafe von höchstens 120 Tagessätzen zu 30 Franken zu verurteilen. Dies bei einer Probezeit von zwei Jahren.

«Wer nicht wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält, kann nicht schuldhaft handeln», lauten seine Worte. Der Beschuldigte habe sich an die Anweisungen seines Arbeitgebers gehalten. Festnahmen ausserhalb des Geschäfts würden da zur Praxis gehören. Da der Beschuldigte über über keine akademische Ausbildung und keine juristischen Kenntnisse verfügt, könne die Staatsanwaltschaft nicht den Schluss ziehen, dass der Angeklagte die Praxis seiner Firma hätte hinterfragen müssen.

Anders sieht das die Staatsanwältin. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten, wovon acht Monate unbedingt zu vollziehen sind. Zudem soll sich der 32-Jährige einer Gewaltberatung unterziehen: «Im Sinne einer letztmaligen Chance …», wie sie sagt.

Wie das Urteil ausfallen wird, ist derzeit noch offen. Auf eine mündliche Urteilseröffnung wurde verzichtet.

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Frapedi
    Frapedi, 18.10.2018, 22:10 Uhr

    @D. Huber: Danke die Nachfrage. Übrigens handelt es sich nicht um einen orthografischen, sondern um einen syntaktischen Fehler. (Wikipedia hilft weiter)

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    • Profilfoto von Daniel Huber
      Daniel Huber, 18.10.2018, 22:32 Uhr

      immer gerne. aber danke die nachfrage? der gefällt mir! man wagt fast nicht zu fragen: orthografisch oder syntaktisch?

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  • Profilfoto von Frapedi
    Frapedi, 18.10.2018, 20:32 Uhr

    «….. Deshalb könne die Staatsanwaltschaft nicht den Schluss ziehen, dass er gegen Regeln verstossen habe – weil dafür die Sicherheitsfirma zu verantworten sei…..» Die Sicherheitsfirma sei zu verantworten? Was ist denn das für ein Deutsch? Bitte lesen Sie doch Ihr Geschreibsel nochmals durch, bevor es veröffentlicht wird! Soviel Zeit muss dafür da sein!

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    • Profilfoto von Daniel Huber
      Daniel Huber, 18.10.2018, 21:05 Uhr

      wow. ein orthographischer fehler. sowas. und davon abgesehen gehen sie zufrieden durchs leben?

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    • Profilfoto von isabelle.dahinden
      isabelle.dahinden, 19.10.2018, 16:37 Uhr

      Liebe/Lieber Frapedi
      Besten Dank für den Hinweis. Die Textpassage wurde entsprechend umformuliert.
      Herzliche Grüsse, Isabelle Dahinden

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