18.02.2021, 12:16 Uhr Gleichbehandlung von Witwer und Witwen
Mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes verliert ein Witwer in der Schweiz das Anrecht auf die Witwerrente, eine Witwe hingegen nicht. Diese Ungleichbehandlung wurde in Strassburger kürzlich kritisiert. Der Bundesrat will nun handeln. Er begrüsst einen Bericht, mit dem aufgezeigt werden soll, wie der Missstand behoben werden kann. Ein Forschungsprojekt zur Aktualisierung der wirtschaftlichen Situation von Witwen und Witwern sei zudem in Arbeit, antwortete er auf verschiedene hängige parlamentarische Vorstösse. Gleichzeitig solle eine angemessene Existenzsicherung für Hinterbliebene unabhängig von Familienmodell und Lebensform gewährleistet werden. (swisstxt)
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