Neues Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann

Gibt’s in Zug bald einen Papiertiger?

Ein neues Gesetz soll die Basis bilden für Gleichstellung im Kanton Zug. (Bild: zvg)

Der Kanton Zug geht mit der Gleichstellung von Mann und Frau, verglichen mit anderen Kantonen, stiefmütterlich um. Mit einem neuen Gesetz soll nun das Bundesgericht milde gestimmt werden. Damit muss der Kanton eine Rechtsgrundlage schaffen, die er 2010 selber über Bord gekippt hat.

Das Thema Gleichstellung hat es nicht leicht im Kanton Zug. Und nicht nur einmal wurde es auf Feld Nummer 1 zurückkatapultiert. Nun wird ein neues Gesetz geschaffen, welches die Basis für Gleichstellung von Frau und Mann sichern soll.

Was bisher geschah

So wurde ein Anfang der 90er-Jahre eingeführtes Gleichstellungsbüro 1995 nach nur drei Jahren bereits wieder aufgelöst. Drei Jahre später folgte auf Geheiss des Kantonsrats eine auf vier Jahre befristete Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann. Diese wurde zweimal verlängert. Eine neue Vorlage des Regierungsrates, welche die Kommission für acht Jahre weiterführen sollte, wurde jedoch im Herbst 2010 vom Kantonsrat in einer äusserst knappen Abstimmung verworfen.

Vereinigungen, Einzelpersonen und linke Parteien gelangten daraufhin mit einer Beschwerde ans Bundesgericht. Dieses gab dem Kanton Zug in seiner Antwort klar zu verstehen, dass der Kanton Zug verpflichtet sei, einen Ersatz für die bisherige Kommission vorzusehen, indem er regle, von wem, wie und mit welchen Mitteln der Gleichstellungsauftrag künftig umgesetzt werden solle.

Nicht verpflichtet sei der Kanton Zug laut Bundesgerichtsentscheid jedoch, eine Gleichstellungskommission weiterzuführen oder eine Fachstelle zu schaffen. Das Bundesgericht bestätigte zudem, dass im Kanton Zug die faktische Gleichstellung von Frau und Mann noch nicht erreicht sei.

Ein neues Gesetz soll das Bundesgericht milde stimmen

Damit die Grundlagen für die Erfüllung des Auftrags gelegt sind, wurde nun ein neues Gesetz erarbeitet. Der entsprechende Entwurf steckt derzeit in der Vernehmlassungsphase. Es handelt sich dabei um eine sehr knapp gehaltene Schrift, die in vielen Aspekten vage bleibt.

Das bemängelt SP-Kantonsrat Rupan Sivaganesan, der früher Teil der Kommission für Gleichstellung war. «Ich bin sehr enttäuscht vom Vorschlag. Man merkt, dass es dem Regierungsrat am Willen fehlt, das Thema ernsthaft umzusetzen. Zug will zwar innovativ sein, doch wenn es um Gleichstellung geht, sind die Resultate mager.»

«Man wollte ein schlankes Gesetz schaffen und nicht ein Kochbuch, in dem jeder Schritt drin ist.»

Manuela Weichelt-Picard, Zuger Regierungsrätin

Die Grüne Zuger Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard begründet die Knappheit des Gesetzes wie folgt: «Man wollte ein schlankes Gesetz schaffen und nicht ein Kochbuch, in dem jeder Schritt drin ist. Das Gesetz dient nur als Grundlage, dass der Kanton überhaupt handeln darf. Wichtig ist, was wir damit umsetzen.» Ausserdem sei es den Interessengruppen und Politikern frei, während der Vernehmlassungsphase Änderungen zu beantragen.

Gleichstellung soll künftig dezentral laufen

Im neuen Gesetz soll verankert sein, dass die Gleichstellung dezentral läuft, das heisst, dass jede Direktion selber auf ihrem Gebiet dafür sorgt, dass dem Gesetz Rechnung getragen wird. Weichelt sagt: «Wenn es also beispielsweise um den Frauenanteil in Verwaltungsräten geht, würde das die Volkswirtschaftsdirektion betreffen. Geht es um die Schaffung von Frauenparkplätzen, wäre das eher im Baudepartement ein Thema.»

Ist mit einer solchen dezentralen Organisation die Gefahr nicht gross, dass das Thema Gleichstellung untergeht und das Gesetz zum Papiertiger wird? «Ziel ist es, dass das Thema Gleichstellung in den Köpfen verankert ist und immer berücksichtigt wird. Dass man sich bei allem, was man tut, überlegt, was das für Auswirkungen auf die Gleichstellung hat. Das soll so selbstverständlich sein wie die Überlegung, welche finanziellen Auswirkungen ein Entscheid hat», erklärt Weichelt.

«Bei diesem Gesetz habe ich das Gefühl, dass es sich bloss um einen zwingenden Auftrag handelt, der das Bundesgericht beschwichtigen soll.»

Rupan Sivaganesan, Zuger SP-Kantonsrat

Das reicht Sivaganesan jedoch nicht: «Es gibt noch viel zu tun in Sachen Lohngleichheit beispielsweise. Diese kann nicht von heute auf morgen entstehen, sondern ist ein langer Prozess. Bei diesem Gesetz habe ich aber das Gefühl, dass es nicht für die Gesellschaft gemacht wird, sondern dass es sich bloss um einen zwingenden Auftrag handelt, der das Bundesgericht beschwichtigen soll.»

Der Bund sieht Chancen und Gefahren

Sylvie Durrer, die Direktorin des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, sagt zum neuen Zuger Gesetzesentwurf: «Das Gesetz lässt alle Möglichkeiten offen. Einerseits kann das eine Chance sein, da der Regierungsrat und auch die Gemeinderäte freie Hand haben und Akzente setzen können. Anderseits besteht die Gefahr, dass auch mit einem Gesetz nicht viel passiert.»

Die Vernehmlassungsphase dauert noch bis im Juni. Im Sommer werden die Inputs eingearbeitet. Dabei entscheidet die Regierung, welche Punkte aufgenommen werden und welche nicht. Danach wird das Geschäft in den Kantonsrat überwiesen, danach kommt es in die Vorberatungskommission.

Man darf gespannt sein, ob Zug nun eine nachhaltige Lösung findet im Thema Gleichstellung oder ob es bald wieder heissen wird: Zurück auf Feld Nummer 1!

 

Was sagen Sie zum neuen Gesetz? Dringend nötig oder doch nur ein Papiertiger? Teilen Sie uns Ihre Meinung in einem Kommentar mit!

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Politikerli
    Politikerli, 16.03.2015, 15:15 Uhr

    Ein Link zum Gesetz(entwurf) wäre noch hilfreich! Dann könnte man das Gesetz wohl besser beurteilen. Und eine Information, ob, wie und für wen es da Möglichkeiten zur Vernehmlassung gibt.

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    • Profilfoto von Valeria Wieser
      Valeria Wieser, 16.03.2015, 15:32 Uhr

      Sehr geehrter Herr Frei

      Danke für Ihren Input. Ich habe den Link ergänzt.

      Freundliche Grüsse

      Ihr zentral+-Team

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