Lehren aus Vergewaltigungsfall

Gibt es eine Sicherheitslücke im Luzerner Taxireglement?

Wer in der Stadt Luzern Taxi fahren will, braucht dafür eine Bewilligung.

Ein Taxifahrer, der mehrfach bei Rot über die Ampel fährt, riskiert im Fall einer Verurteilung den sofortigen Verlust seiner Bewilligung. Begeht er hingegen ein Sexualdelikt, kann es bis zu fünf Jahre dauern, bis die zuständige Behörde davon erfährt.

Über Jahre hinweg hat ein Taxifahrer das Vertrauen von jungen und betrunkenen Frauen schamlos ausgenutzt. Anstatt sie nach Hause zu fahren, nahm er weite Umwege und verging sich an seinen Opfern. Eine 18-jähriges Au-pair vergewaltigte er, weshalb er sich diese Woche vor dem Kantonsgericht verantworten musste (zentralplus berichtete).

Über sexuelle Übergriffe in Taxis wird in den Medien öfters berichtet. In London wurden bereits 2006 «Pink Ladies»-Taxis eingeführt, nachdem sich Belästigungen in Taxis gehäuft hatten. Die Bewilligungsbehörden erfahren davon in der Regel nichts.

Wer in der Stadt Luzern Taxi fahren will, der wird auf Herz und Nieren geprüft. Seit der Einführung des Taxireglements 2014 gilt es, eine Prüfung zu bestehen. Auch ein Strafregister- und ein Betreibungsregisterauszug muss vorgelegt werden.

Die Bewilligung wieder zu verlieren, ist wesentlich einfacher, als sie zu bekommen. Sie kann entzogen werden, wenn der Taxifahrer eine Straftat begeht. Und zwar eine, die – wie es in der Verordnung heisst –  die «Vertrauenswürdigkeit beeinträchtigt», die zur «Ausübung des Taxigewerbes erforderlich» ist.

Ziemlich kryptisch. Ein Beispiel: Wenn ein Taxifahrer massiv zu schnell fährt, endet dies in der Regel mit einem Strafbefehl. Ist dieser rechtskräftig, meldet die Staatsanwaltschaft den Fall der Taxi-Bewilligungsbehörde. Diese prüft dann, ob die Bewilligung entzogen wird.

Der gleiche Ablauf gilt bei Verstössen gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung. Auch dort wird die zuständige Dienststelle von der Staatsanwaltschaft informiert, wenn die Verfahren abgeschlossen sind.

Strafregister wird geprüft

Anders sieht es aus, wenn ein Taxichauffeur seine Fahrgäste belästigt, schlägt oder zu sexuellen Handlungen nötigt. In schweren Fällen können Staatsanwaltschaft oder Gerichte zwar ein Berufsverbot erlassen. Die Informationen über die Verurteilung dürfen sie aber nicht weitergeben.

Die Bewilligungsbehörde erfährt erst von einer Verurteilung, wenn die Taxibewilligungen nach fünf Jahren wieder ausgeschrieben werden. Dann nämlich muss ein neuer Strafregisterauszug vorgelegt werden.

Ist das eine Sicherheitslücke im städtischen Taxireglement? Grossstadträtin Judith Wyrsch (GLP) findet, dass die rechtliche Situation überprüft werden sollte.

GLP fordert Frauentaxis

Ihre Partei ist derzeit national in den Schlagzeilen, weil sie in Wil (SG) die Schaffung von Frauentaxis fordert. Auch Wyrsch ist davon überzeugt, dass diese einem grossen Bedürfnis entsprechen. «Es ist notwendig, dass die bestehenden Taxiunternehmen dieses aufnehmen und künftig ein Frauentaxi anbieten. Sie stehen in der Verantwortung», sagt sie.

Wenn diese Chance nicht wahrgenommen werde, könne sich die städtische GLP Luzern ebenfalls vorstellen, einen Vorstoss zum Thema einzureichen. Derzeit sind in der Stadt Luzern 16 Frauen als Taxifahrerinnen registriert. Ein explizites Frauentaxi gibt es bislang aber nicht.

Dass ein solches Angebot gewünscht wäre, ist auch der Dienststelle Stadtraum und Veranstaltungen bewusst. «Uns ist bekannt, dass es Taxikundschaft gibt, die explizit von Frauen chauffiert werden möchte», sagt Stefan Geisseler, stellvertretender Leiter der Bewilligungsbehörde.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von W.Frei
    W.Frei, 20.07.2019, 22:27 Uhr

    Die luzerner Behörde fordert immer mehr von den Taxis, sei es in Leistung, Charakter, Sprache, Fahrzeugart und Gebühren. Eine Gegenleistung für die Taxis gibt es nicht, ausser ein paar wenigen Standplätze. Versicherungen erheben die höchsten Prämien für Taxis, weil angeblich die zu bezahlenden Schäden sehr hoch sind.
    Selbst die Taxileuchte muss der Taxihalter von der Stadt kaufen und bei Rückgabe dieser Taxileuchte gibt es keine Rückvergütung. Den Beruf als Taxifahrer auszuüben in Luzern ist ein Risiko, die Stadt kann jederzeit nach einem Gesetzesverstos die Betriebsbewilligung entziehen oder auch ohne Konflickt mit dem Gesetzt nach 5 Jahren nicht mehr bewilligen, weil zum Beispiel das Fahrzeug nicht mehr den neusten Anforderungen entspricht.
    Eine Touristenstadt die lebendig gehalten will braucht Taxis, denn diese sind Teil des öffentlichen Verkehrs. Mit der VBL macht die Stadt den Taxis in der Nacht aber noch Konkurrenz, in dem man bis in die Morgenstunden fährt und den Taxis so das Brot wegnimmt.
    Kontrollierte Vergabe von Betriebsbewilligung ist in Ordnung, aber was die Stadt Luzern mit den Taxi betreibt ist eine Form von Sklaverei. Und nun kommt eine neue Forderung, es muss Frauentaxis geben. Frauentaxis gab es schon oft, doch noch nie hat sich sowas bezahlt gemacht und musste das wieder einstellen.
    Diesen Anforderungen wollte ich mich mit meinem Unternehmen nicht unterwerfen, habe alle 6 Betriebsbewilligung freiwillig zurück gegen und mich mit meinem Betrieb aus der Stadt entfernt.

    Macht nur weiter so, und UBER & Co. halten Einzug auch in Luzern, dann ist es bald aus mit den Taxis in Luzern.

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