Rückzahlung der Härtefallgelder

Gewinnfalle: Restaurants in Luzern hoffen auf Gnadenfrist

Hat einen Überblick über die prekäre Lage der Gastronomie in Luzern: David Kohler, Direktor von Gastroconsult. (Bild: Gastroconsult/Unsplash) (Bild: Gastroconsult / Unsplash)

Restaurants, die in Luzern Härtefallgelder bezogen und Gewinn gemacht haben, sollen diesen jetzt zurückzahlen. Die Mitte fordert einen Aufschub.

Der Kanton Luzern möchte seine Härtefallgelder zurück. Zumindest von Betrieben, die in der Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 dank der Unterstützung einen Gewinn erwirtschaften konnten. Das stösst einerseits auf Verständnis, andererseits aber auch auf Kritik (zentralplus berichtete).

Diese Regelung entspricht der Kantonalen Härtefallverordnung Covid-19. Der Kanton Luzern erklärte gegenüber zentralplus: «Der Staat hilft aus der Krise, zahlt aber keine Gewinne respektive sieht für diesen Fall die bedingte Gewinnbeteiligung vor. Die Härtefallgelder sind Steuergelder – wir müssen diese sorgsam und zielgerichtet einsetzen.»

In den vergangenen zwei Jahren hat der Kanton die eingegangenen Härtefallgesuche geprüft und aufgrund von 1889 Bewilligungen insgesamt 232 Millionen Franken ausbezahlt. Mit diesen Unterstützungen konnten in Luzern Arbeitsplätze gesichert und viele Konkurse vermieden werden.

Es gibt Restaurants in der Gewinnzone

Eine besonders betroffene Branche, die auf die Härtefallgelder angewiesen war, ist die Gastronomie. Die Rückzahlungsregel des Kantons gilt auch für sie. Bleibt nur die Frage: Gab es überhaupt Restaurantbetriebe, die in den vergangenen zwei Jahren schwarze Zahlen schreiben konnten? Besonders die neuen Covid-Massnahmen aufs vergangene Jahresende hin haben so manchen Beizen das Weihnachtsgeschäft – und damit einen wichtigen Einnahmepunkt – versalzen (zentralplus berichtete).

«Diese Forderung ist ein wichtiges Signal an die betroffenen Unternehmen.»

Die Mitte Kanton Luzern

«Es gibt tatsächlich Betriebe, welche in den vergangenen Pandemiejahren einen Gewinn erwirtschaften konnten», schreibt David Kohler, Direktor von Gastroconsult Luzern, auf Anfrage. Gastroconsult ist ein Treuhandbüro, dass sich darauf spezialisiert hat, Restaurants und Hotels zu beraten.

Matchentscheidend über einen Gewinn war gemäss Kohler der Standort der einzelnen Betriebe. So haben Lokale und Hotels in Naherholungsgebieten wie See- oder Bergregionen grundsätzlich eher Umsätze machen können als Stadtrestaurants. Dies, weil die ausländischen Touristen wegblieben und Schweizerinnen tendenziell nicht in den Städten längere Ferien verbracht haben.

Die Mitte fordert Aufschub

Die Gastronomiebranche kämpft also an vielen Orten immer noch um Gäste, die pandemiebedingt ausbleiben. Das stellt auch Die Mitte Kanton Luzern fest. Darum tritt sie mit einem Begehren an die Regierung heran. «Die Mitte Kanton Luzern fordert mittels eines dringlichen Postulats, dass aufgrund dieser neuen Ausgangslage Rückzahlungen der nicht benötigten Härtefallgelder (Gewinnrückführung) um ein Jahr hinauszuschieben sind», schreibt die Partei in einer Medienmitteilung.

«Für die Betriebe, welche unwirtschaftlich unterwegs sind, würde ein zweites Härtefallpaket sicherlich helfen.»

David Kohler, Direktor Gastroconsult Luzern

Das würde gemäss den Postulanten den betroffenen Lokalen etwas Luft verschaffen. Denn statt per Ende 2021 eine Zwischenabrechnung zu erstellen, Geld zurückzuverlangen und im Jahr 2022 wieder neue Unterstützung auszubezahlen, könnte so ein allfälliger Verlust im aktuellen Jahr gleich mit berücksichtigt werden.

«Diese Forderung ist ein wichtiges Signal an die betroffenen Unternehmen und es gibt einem grossen Teil eine gewisse Planungssicherheit», so die Postulanten weiter. «Für die illiquiden Betriebe würde dies sicherlich Zeit schaffen und helfen», findet auch David Kohler von Gastroconsult Luzern.

Neue Härtefallgelder in Planung

Weil auch Bund und Kantone merken, dass die Krise noch nicht ausgestanden ist, arbeiten sie an einer Fortsetzung der Härtefallgelder. Bis zum Ende des ersten Quartals 2022 soll die Härtefallregelung II stehen. Mit dieser können Betriebe auch im dritten Pandemiejahr unterstützt werden. Eine Idee, die auch Kohler begrüsst. «Für die Betriebe, welche unwirtschaftlich unterwegs sind, würde ein zweites Härtefallpaket sicherlich helfen.»

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Die Mitte Kanton Luzern vom 12. Januar 2022
  • Persönlicher Schriftverkehr und Telefonat mit David Kohler, Direktor Gastroconsult Luzern
  • zentralplus Medienarchiv
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2 Kommentare
  • Profilfoto von hegard
    hegard, 18.01.2022, 16:20 Uhr

    Ich finde auch,die Forderungen der Rückzahlungen ist zu früh.
    Und sollten dem gebeutelten
    Gastgewerbe und Geschäften Luft zum Atmen geben

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  • Profilfoto von mvonrotz
    mvonrotz, 18.01.2022, 12:05 Uhr

    Solange die Rückzahlung dennoch erfolgt, ist ein Aufschub in der aktuellen Lage durchaus sinnvoll.

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