Gewerbeverband kritisiert Luzerner Steuerzinsen

Zahlt ein Bürger oder ein Unternehmen seine Steuern zu früh, so zahlt der Kanton Luzern 0.3 Prozent Zins. Zahlt das Unternehmen aber seine Steuern nicht termingerecht, so wird es mit 5.0 Prozent Verzugszins belastet. Dies sei problematisch, schreibt der Gewerbeverband in einer Mitteilung.

Die Differenz beträgt also 4.7 Prozent. In allen anderen Zentralschweizer Kantonen sei diese Differenz massiv kleiner. Den Vorauszahlungszins hat man im Kanton Luzern erst vor kurzem von 0.5 Prozent Prozent auf die heute gültigen 0.3 Prozent reduziert. «Die 5 Prozent liess man bei dieser Überarbeitung aber einfach stehen. Es ist durchaus richtig, dass Unternehmen bei verspäteter Zahlung einen Zins zahlen müssen. Das stellt sicher, dass sie sich an die Zahlungsfristen halten. Die 5 Prozent sind aber im aktuellen Zinsumfeld kein marktüblicher Zins mehr, sondern de facto eine Strafe», schreibt Direktor Gaudenz Zemp.  

Dies sei ungerechtfertigt. Der extrem hohe Zinssatz von 5 Prozent schaffe letztlich auch einen falschen Anreiz für den Staat. Er führe dazu, dass die Behörden gar nicht mehr an einer fristgerechten Zahlung durch die Steuerpflichtigen interessiert seien.

Der Gewerbeverband fordert deshalb die Regierung auf, die Differenz zwischen den Zinssätzen auf ein im Zentralschweizer Vergleich konkurrenzfähiges Niveau zu korrigieren. «Entweder hebt man den Vorauszahlungszins (Beispiel Nidwalden: 1.5 Prozent) an oder man senkt den Verzugszins (Beispiel Schwyz: 3.5 Prozent).»

Gewerbeverband kritisiert Luzerner Steuerzinsen
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