Bundesgericht gibt Heimatschutz recht

Gewerbegebäude Tribschen bleibt vorerst doch stehen

Bleibt es nun doch? (Bild: jal)

Das Hin und Her rund um das Gewerbegebäude Tribschen nimmt kein Ende. Das Bundesgericht korrigiert den Entscheid des Luzerner Kantonsgerichts, dass die CSS das Gebäude abreisen darf. Der Fall ist aber noch lange nicht abschliessend geklärt.

Für manche ist das Gewerbegebäude an der Luzerner Tribschenstrasse eine Ikone der frühen Moderne in der Zentralschweiz. Für andere wiederum ist es ein grauer, hässlicher Betonklotz. Sie würden dem Gebäude keine Träne nachweinen, sollte es abgerissen werden.

Nach einem Abriss sah es im vergangenen Sommer auch noch aus. Damals hatte das Luzerner Kantonsgericht entschieden, dass die CSS das Gebäude abreissen darf (zentralplus berichtete). Der Versicherung gehört das Grundstück. Sie will anstelle des in die Jahre gekommenen Gewerbegebäudes einen Neubau mit Büroflächen für 500 Mitarbeiterinnen bauen.

Für den Schweizer und den Innerschweizer Heimatschutz ein No-Go. Aus ihrer Sicht handelt es sich um eines der «bedeutendsten Beispielen der frühen Moderne in der Zentralschweiz», wie der Heimatschutz in einer Mitteilung schreibt. Zwar sei das Gebäude in den letzten Jahrzehnten tatsächlich etwas heruntergekommen und die Fassade «unsensibel» verändert worden. Doch nichts, was durch eine Sanierung nicht behoben werden könnte. Darum haben die Verbände ihre Beschwerde gegen den Abriss des Gebäudes vors Bundesgericht weitergezogen (zentralplus berichtete).

Bundesgericht geht nicht auf Beschwerde ein

Dieses gibt dem Heimatschutz vorerst recht. Dieser beschwerte sich nämlich beim Bundesgericht, dass der Abbruchentscheid, «in einem einseitigen Verfahren ohne Mitwirkung und Anfechtungsmöglichkeit des Heimatschutzes» gefällt wurde. Das Bundesgericht bestätigt die Kritik. Somit ist der Entscheid des Kantonsgerichts nicht bindend und kann vom Heimatschutz angefochten werden. Mit diesem Entscheid sei der Heimatschutz sehr zufrieden», sagt Martin Killias, Präsident des Schweizer Heimatschutzs auf Anfrage erleichtert.

Aber: Der Entscheid des Bundesgerichts ist für den Heimatschutz noch kein Grund, die Korken knallen zu lassen. Denn abschliessend wird über den Abriss erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Dann nämlich, wenn die CSS die Baubewilligung für den Neubau einreicht. Ohne diese Baubewilligung stellt der Abrissentscheid des Kantonsgerichts erst ein Zwischenentscheid dar. Und auf Zwischenentscheide geht das Bundesgericht in der Regel nicht ein – dementsprechend geht das Gericht letztlich auch gar nicht auf die Beschwerde des Heimatschutzes ein.

Wie geht es weiter?

Zurück auf Feld Eins, lässt sich der Entscheid somit zusammenfassen. Das Gebäude bleibt vorerst stehen, bis die CSS ein konkretes Neubauprojekt einreicht. Dann wiederum wird der Heimatschutz sehr wahrscheinlich zur Stelle sein, um gegen das Projekt und den Abbruch dieses Pionierbaus vorzugehen.

Für den Präsidenten des Heimatschutzes soll es aber gar nicht mehr so weit kommen. Ihm schwebt eine andere Lösung vor. Demnach solle sich die CSS überlegen, ob es nicht vernünftiger wäre, ihre Bedürnfisse im bestehenden Gebäude unterzubringen. Die grundsätzliche Struktur des Gewerbegebäudes bliebe so erhalten – die CSS wiederum käme trotzdem zu neuen Büroflächen vor Ort.

Das sagt die CSS

Für die CSS muss sich der Entscheid wie eine Niederlage anfüllen, zumal das Neubauprojekt vorerst in weite Ferne gerückt ist. Diese interpretiert das Urteil des Bundesgerichts allerdings anders: «Die CSS nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde des Schweizer und des Innerschweizer Heimatschutzes eingetreten ist», sagt Mediensprecherin Christina Wettstein auf Anfrage. Die CSS analysiere das Urteil derzeit im Detail. Zu den weiteren Schritten könne sie deshalb noch keine Auskunft geben.  

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Rentner
    Rentner, 28.11.2021, 07:50 Uhr

    in Ney York war ein Riesen Hochhaus Geplant ,nur genau da war ein Gottes Haus im Weg das stehen bleiben musste Was tun, es Wurden Gigantische Beine Erstellt in Schräg Form alleine diese Verrückten Stützen zogen Blicke auf Sich darüber kam das Hochhaus heute steht das Gottes Haus unter dem Hochhaus im Schärmen und es ist Gelungen .also CSS plant doch auch mal was verrücktes.

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    Kommentarschreiber, 27.11.2021, 15:29 Uhr

    Als «Ex-Tribscheler», ich wohnte bis 17 im Tribschenquartier, erinnere ich mich noch gut an das «Kleingewerbe-Biotop» Tribschen. Das besagte Gewerbegebäude mit seinen vielfältigen Handwerksbetrieben repräsentierte diese Kleingewerbekultur eindrücklich. In den letzten 50 Jahre wurde das ganze Quartier richtiggehend umgepflügt und einer anderen Nutzung zugeführt. Ich begrüsse diese städteplanerische Entwicklung absolut, es ist etwas Neues entstanden. Um so mehr finde ich es aber wichtig, dass der letzte Zeitzeuge des vergangenen Tribschenquartiers quasi dokumentarisch erhalten bleibt und bin froh, dass sich der Heimatschutz dafür einsetzt. Für die CSS sollte es doch kein Problem sein, dieses schützenswerte Gebäude in ihre Planung zu integrieren. Sowieso frage ich mich, warum die CSS mitten in der Stadt Arbeitsplätze ansiedelt, welche nur wieder mehr Verkehr in einem sonst schon überlasteten Quartier generieren.

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    Peter, 27.11.2021, 12:38 Uhr

    Bravo Bundesgericht und Heimatschutz! Alle reden von Nachhaltigkeit und sorgfältigem Umgang mit unserer Umwelt und unseren Ressourcen (dazu gehören auch unsere Baudenkmäler!). Aber für ein paar Quadratmeter mehr Bürofläche wird alles plattgemacht. Die Bauindustrie ist der grösste CO2-Produzent!

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    Jörg, 27.11.2021, 09:59 Uhr

    Ein solcher vergammelter Dreckbau unter Denkmalschutz ein Nogo, was glaubt dieser Heimatschutz wer die sind Arbeitsplätze sind wichtiger,,,,

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  • Profilfoto von Paul
    Paul, 27.11.2021, 09:17 Uhr

    …. Opfert hier einfach nicht arbeitsplätze zugunsten von beton!
    Danke
    Ich habe manchmal das Gefühl alte bauten werden besser geschützt und mehr geld reingesteckt als arme Notleidende menschen/familien erhalten

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